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7. Dezember 2020
Bericht und Foto: Hans-Peter Gabler

Gefährlicher Feldweg wird gesperrt
Einstimmiger Beschluss im Egweiler Gemeinderat - Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen weiterhin passieren

 

  • Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 131, Weiherweg 6.
    Auf dem Grundstück Fl.Nr. 131 Gemarkung Egweil, soll ein Einfamilienhaus mit einer Doppelgarage errichtet werden. Mit der Bauvoranfrage soll abgeklärt werden, ob die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an dieser Stelle auch hinsichtlich des südlich gelegenen Stallgebäudes möglich ist. Die Erschließung des Bauvorhabens soll zum Weiherweg erfolgen. Eine Erschließungsplanung bei Zulässigkeit des Vorhabens im Rah-men des Bauantrages ist vorzulegen. Der Gemeinderat Egweil stimmte der Bauvoranfrage zu und leitet diese weiter an das Landratsamt Eichstätt.
  • Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carports auf Fl.Nr. 2479/1, Wiesenweg 15.
    Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2479/1 Gemarkung Egweil soll ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Das alte Wohnhaus wird abgebrochen und dafür soll das neue errichtet werden. Ein Anschluss an die Entwässerungsanlage bzw. Wasserversorgungsanlage ist vorhanden. Nach einer kurzen Diskussion zum Gebäudeausmaß (ca. 9x20m), wird auf die Bayerische Bauverordnung und eine mögliche Korrektur der Maße durch das Landratsamt Eichstätt verwiesen.
    Der Gemeinderat Egweil stimmte der Bauvoranfrage zu.
  • Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 83. Kirchweg 4.
    Auf dem Grundstück Fl.Nr. 83 Gemarkung Egweil, Kirchweg 4, soll ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet werden. Die bestehende Scheune wird zurückgebaut. Das bestehende Wohnhaus Kirchweg 4 bleibt bestehen. Das neue Wohnhaus wird im rückwärtigen Bereich des Grundstückes errichtet. Die Bitte um Abweichung von der Grenzbebauung wird diskutiert und für unkritisch befunden. Die Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben.
    Der Gemeinderat Egweil stimmte dem Bauantrag zu.
  • Bauantrag auf Errichtung von Wohncontainern auf Fl. Nr. 546/3.
    Eine Containeranlage/Sozialräume sollen auf dem Grundstück Fl.Nr. 546/3 Gemarkung Egweil errichtet werden. Bei der Containeranlage handelt es sich um den seit 2015 errichteten Asylcontainer. Dies damals erteilte Baugenehmigung war befristet bis zum September 2020. Herr Hirsch möchte die Container nunmehr als Sozialräume bzw. Besprechungsräume für sein Bauunternehmen nutzen. Er beantragt dafür eine entsprechende Baugenehmigung.
    Die Nutzung als Büro- und Sozialräume findet Zustimmung durch den Gemeinderat. Dem Bauantrag wurde zugestimmt.
  • 14. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Schutterpark" des Marktes Nassenfels.
    Der Markt Nassenfels fordert die Gemeinde Egweil im Rahmen des Verfahrens „Träger öffentlicher Belange" für die 14. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Schutterpark" zur Stellungnahme auf.
    Der Gemeinderat stellte fest, dass Belange der Gemeinde Egweil nicht berührt werden. Einwände werden nicht erhoben.
  • Aufstellung Bebauungsplan „Fuchswegäcker - Unterstall" der Gemeinde Bergheim.
    Die Gemeinde Bergheim fordert die Gemeinde Egweil im Rahmen des Verfahrens „Träger öffentlicher Belange" für den Bebauungsplan „Fuchswegäcker— Unterstall" zur Stellungnahme auf. Belange der Gemeinde Egweil sind nicht berührt und daher keine Einwände erhoben.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2019 Photovoltaikanlage Gemeinde Egweil.
    Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2019 der Photovoltaikanlage der Gemeinde Egweil mit einem Gewinn von 5.587,37 € wurde festgestellt.
  • Verkehrsregelung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Mühlgasse".
    Der Antrag von Gemeinderat Fabian Lehenmeier wurde erstmalig in der Sitzung am 07.09.2020 behandelt. Hierbei wurde u. a. eine Durchfahrtsbeschränkung für den landwirtschaftlichen Weg zur Karstquelle beantragt.
    Vor Umsetzung der beschlossenen Maßnahme fand eine rechtliche Bewertung aus Sicht der örtlichen Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei Eichstätt statt. Die beiden Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Inzwischen wurde die geplante Parkfläche besichtigt, der notwendige, geringe Rückschnitt der Bepflanzung wurde besprochen.
    Gemeinderatssitzung 202012
    Ab der Wegekreuzung „Marterl” bis zum Anwesen Oberhaidmühle wird der Weg für Kraftfahrzeuge gesperrt.
    Der geschotterte Feldweg von der Kläranlage Egweil bis zur Oberhaidmühle war und ist für den landwirtschaftlichen Verkehr gedacht. Für das häufige Befahren und ggf. zügigere Befahren mit sonstigen Fahrzeugen ist der Weg nicht ausgebaut Aufgrund der geringen Breite des Feldweges (2,70 bis 3 m) ist ein gefahrenloser Begegnungsverkehr nicht möglich. Fußgänger oder Radfahrer müssen zwangsläufig den Weg verlassen. Auf der Ostseite des Weges ist eine dichte Bepflanzung mit Hecken und Sträuchern. Auf der Westseite des Weges befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Daher kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, vor allem für Fußgänger und Radfahrer.
    Um diese gefährlichen Situationen zu vermeiden, soll ab der Wegekreuzung „Marterl" bis zum Anwesen Oberhaidmühle der Weg für Kraftfahrzeuge gesperrt werden Die Nutzungfür den landwirtschaftlichen Verkehr soll weiterhin erlaubt sein.
  • Kläranlage Egweil - Beschaffung eines Trübwasserabzuges für Schlammeindicker.
    Gemeinderat und Klärwärter Manfred Engel erläuterte den vorliegenden Sachverhalt: durch die gestiegene Einwohnerzahl, die Methode der Phosphatfällung und die 4x im Jahr stattfindende Schlammbeprobung entsteht der Gemeinde Egweil mehr Klärschlamm. Die Beschaffung eines Trübwasserabzuges für Schlammeindicker hätte den Vorteil, dass weniger Klärschlamm entsteht (durch Abzug aller Trübwasserzonen) und würde auch die Arbeit des Personals erleichtern, vor allem im Hinblick auf die Beprobung. Das eingeholte Angebot der Firma H2Ortner für Beschaffung eines Trübwasserabzuges wurde vom 1. Bürgermeister Johannes Schneider erläutert und würde ca. 24.000 Euro betragen.
    Der Gemeinderat Egweil stimmte der Anschaffung eines Trübwasserabzuges für Schlammeindicker zu.
  • Aktualisierung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren.
    Im Herbst 2020 hat der Landesfeuerwehrverband Bayern die Mustersatzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren überarbeitet. Im Wesentlichen wurden die Streckenkosten, die Ausrückestundenkosten und die Personalkosten für Inanspruchnehmer von Leistungen durch die gemeindliche Feuerwehr erhöht.
    Der Gemeinderat Egweil stimmte dem Inkrafttreten der neuen Satzung zum 01.01.2021 zu.
  • Verschiedenes, Wünsche, Anträge.
    • Die Katholische Dorfhelferinnen & Betriebshelfer Station Eichstätt bedanken sich bei Herrn Bürgermeister Schneider und dem Gemeinderat für den Zuschuss 2020.
    • Am 09.10.2020 hat die Besichtigung der Feuerwehr Egweil durch die Kreisbrandinspektion stattgefunden. Diese hat „ein sehr gutes Ergebnis" hervorgebracht.
    • Vom TSV Egweil und der Faschingsgesellschaft Eggspatzen wurde jeweils ein Jugendförderkonzept vorgelegt.
    • Die Regierung von Oberbayern hat die Bewerbung der Gemeinde „Sanierung Sportheim TSV Egweil" im Rahmen des „lnvestitionspakt zur Förderung von Sportstätten" abgelehnt.
    • Der Dorfplatz erstrahlt in neuem Glanz, ein Dank geht dafür an den Burschenverein und die Landfrauen aktiv.
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