1. Februar 2021 Gemeinderat Egweil erhöht Elternbeiträge für die Kita |
- Abwasseranlage Egweil und Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis, Vorstellung der geplanten Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, weiteres Vorgehen,
Bürgermeister Schneider begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Josef Goldbrunner vom Ingenieurbüro Goldbrunner und übergibt ihm das Wort.
Ing. Goldbrunner berichtet dem Gemeinderat anhand seiner Präsentation den aktuellen Stand der Überrechnung des Abwassernetzes inklusive Darstellung der neuralgischen und kritischen Punkte.
Als Ergebnis der Überprüfung stellt Hr. Goldbrunner eine Übersicht der Sanierungsmaßnahmen vor und bespricht die einzelnen Maßnahmen mit dem Gemeinderat. Die Kosten der 7 Sanierungsmaßnahmen belaufen sich nach der aktuellen Kostenschätzung auf ca. 570.000 €
Zum Thema Rückstausicherung am Wiesenweg stellt Hr. Goldbrunner ebenfalls seine Ergebnisse vor. Hier ist die besondere Situation, dass es bei Starkregenereignissen zu einem Rückstau in die Hausanschlüsse kommen kann. Einzig sinnvolle Maßnahme, neben dem Eigenschutz der Grundstücksbesitzer, wäre der Einbau von Kompakt-Pumpstationen für jeden Hausanschluss. Die Verlängerung der Wasserrechte findet in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt statt. Diese Abstimmungen sollten bis Mitte des Jahres abgeschlossen sein, so dass der notwendigen Verlängerung der Einleitungsrechte von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes zugestimmt werden könnte.
Die Arbeiten am Baugebiet „Deiserfeld" in der Alemannenstraße werden im März ausgeschrieben, so das hier nach Eingang der Angebote die Baumaßnahme bis Juni 2021 abtgeschlossen werden kann.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen und Ergebnisse zu Kenntnis. Ein Beschlussergebnis wird nicht erzielt. - Antrag auf Verlängerung der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 298/2 und 298/8.
Beantragt wird die Verlängerung der genehmigten Bauvoranfrage vom 25.04.2018 zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit doppelter Garage für das Grundstück 298/2 und 298/8 Gemarkung Egweil - Neufestsetzung der Elternbeiträge Kindertagesstätte St. Franziskus Egweil,
Gem. § 14 Abs 2 BayKiBiG ist der Elternbeirat zu informieren und anzuhören, bevor wichtige Entscheidung (z. B. die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge) getroffen und umgesetzt werden.
Eine Erhöhung der Beiträge wurde im Vorfeld gem. § 7 der Vereinbarung über die Trägerschaft zwischen Kath. Pfarrkirchenstiftung Egweil und Gemeinde Egweil abgestimmt. Diese Steigerung ist aufgrund der Defizite aus den 2017 (40.000,79 €)‚ 2018 (71.275,32 €) und 2019 (26.082,86€) notwendig. Da die Anmeldung für das kommende Kindergartenjahr ab dem 15.02.2021 möglich ist, ist eine Beitragserhöhung fairerweise vor einer Entscheidung der Eltern zu den Buchungszeiten notwendig.
Im Rahmen der Elternbeiratssitzung am 26.01.2021 wurden die geplanten Erhöhungen der Beiträge für Kindergarten und Kinderkrippe besprochen. Vorgeschlagen wurde auch eine gestaffelte Erhöhung der Beiträge über 2 Jahre, aufgrund der Planbarkeit für die Eltern wurde dies aber in Abstimmung verworfen. Besprochen wurde auch, dass die Elternbeiträge eine „Laufzeit" von mindestens 3 Jahren haben sollten. Von Seiten der Gemeinde wurde dies zugesagt, da eine Erhöhung der Beiträge erst nach einem längeren Zeitraum neu bewertet werden kann.
Der Gemeinderat stimmt der mit dem Träger der KiTa Egweil, der Leitung KiTa Egweil und dem Elternbeirat der KiTa Egweil am 26.01.2021 besprochenen Erhöhung der Elternbeiträge ab dem 01 .09.2021 zu. Eine mögliche Anpassung der Elternbeiträge findet frühestens zum 01.09.2024 statt. - Errichtung einer zusätzlichen Straßenlampe auf Fl.Nr. 2500/30, Wiesenweg 50, Vorstellung des Angebotes
Auf Anregung aus der letzten Sitzung wurde an die N-Ergie eine Anfrage gestellt bezüglich der Aufstellung einer zusätzlichen Straßenlaterne im Bereich des Parkplatzes am Sportheim Egweil.
Das eingegangene Angebot wurde mcl. Bilder des zukünftigen Standortes und der anfallenden Kosten vorgestellt.
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der N-Ergie im Gesamtwert von 6.809,37 Euro zur Errichtung einer zusätzlichen Straßenlaterne im Bereich des Parkplatzes am Sportheim Egweil zu. - Bauordnungsnovelle des Freistaats Bayern, Vorstellung der aktuellen Änderungen
Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 den Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur Novelle der Bayerischen Bauordnung verabschiedet. Auch die Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Eichstätt hat den wichtigsten Teil der Veränderungen (z.B. Abstandflächen, Fristen, usw.) zusammengefasst.
In erster Linie werden die Kommunen von der Neuregelung des Abstandsflächenrechts, (vor allem im unbeplanten Innenbereich) betroffen sein. Bei den noch rechtskräftigen Bebauungsplänen der Gemeinde Egweil sind Baugrenzen eingezeichnet. Durch diese Neuregelung des Abstandflächenrechts soll ein Zusammenrücken der Baukörper und somit eine Nachverdichtung in der zukünftigen Ortsentwicklung erleichtert werden. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Abstandsflächenrecht aber für Städte und Gemeinden, die dies zur Verbesserung oder Erhaltung der Wohnqualität für erforderlich halten, die Möglichkeit zur Aufstellung einer Satzung und der Festlegung abweichender Abstandsflächen ermöglicht.
Eine unverbindliche Meinungsabfrage unter den Bürgermeistern im Landkreis Eichstätt zeigt, dass hiervon aber vermutlich nur die wenigsten Gemeinden Gebrauch machen werden, da sich im ländlichen Gebiet in der Praxis durch die neuen Regelungen nur relativ wenig tatsächliche Auswirkungen ergeben werden.
Sollte dies jedoch vom Gemeinderat dennoch gewünscht werden, so könnte im Rahmen einer Bauausschusssitzung die möglichen Regelungen zu geänderten Abstandsflächen entworfen werden.
Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Novelle der Bayerischen Bauordnung zur Kenntnis, eine eigene Satzung für die Gemeinde Egweil hinsichtlich der gesonderten Festlegung von Abstandsflächen soll derzeit nicht erlassen werden. - Ersatzbeschaffung eines Mulchgerätes, Angebotsvorstellung und mögliche Alternativen,
Im Gemeindebereich sind im jährlichen Turnus ca. 8,8 Kilometer Gräben (1-2 x im Jahr) und ca. 3,9 Kilometer Straßenränder (2x im Jahr) zu mulchen. Hierfür nutzt der gemeindliche Bauhof seit ca. 20 Jahren ein eigenes Mulchgerät.
Auf Wunsch des Bauhofes hat Bürgermeister Schneider Angebote für eine Ersatzbeschaffung bzw. Vergabe der Arbeiten an Dienstleister eingeholt.
Von verschiedenen Dienstleistungsunternehmen wurden Angebote eingeholt, die die jährlichen Kosten bei einer Vergabe der Arbeiten darstellten.
Eine Ersatzbeschaffung hätte den Vorteil, dass die Arbeiten weiterhin zeitlich flexibel in Abstimmung mit den Landwirten durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt werden könnten und man terminlich nicht auf externe Dienstleister angewiesen ist.
Eine Ersatzbeschaffung laut vorliegendem Angebot der Firma Baywa läge bei ca. 29.000 Euro brutto. Der Kaufpreis würde sich - unter Einbeziehung der externen Dienstleistungspreise - im Laufe von 5-6 Jahren amortisieren.
Der Gemeinderat beauftragt die Gemeinde Egweil (Ausführung durch den Bauhof) mit dem Kauf eines neuen Mulchgerätes im Gesamtwert von maximal 30.000 Euro.