Bücherei der Gemeinde Egweil und der Pfarrkirchenstiftung
Es gibt wieder neue Bücher in der Egweiler Bücherei
Seit wenigen Tagen bietet die Gemeindebücherei im Gemeindezentrum Egweil ihren kleinen und großen Lesern noch mehr Auswahl zum Lesen und Schmökern.
Bei den rund 80 Neuanschaffungen handelt es sich hauptsächlich um Bücher für Kinder von 1- 10 Jahren, sowie um spannende Erwachsenenliteratur. Hier reicht das Spektrum von Ingolstädter
Kriminalroman bis zum nervenaufreibenden Thriller.
Das Team der Egweiler Bücherei freut sich auf viele (auch neue) Besucher und wünscht viel Spaß beim Lesen.
Die Bücherei ist immer Donnerstags von 18:15 bis 19:00 Uhr und jeden 1. Dienstag im Monat von 10:30 bis 11:00 Uhr im Gemeindezentrum geöffnet.
Öffnungszeiten:
Donnerstag: 18:15 - 19:00 Uhr
jeder 1. Dienstag im Monat von 10:30 - 11:00 Uhr
Benutzungsordnung:
§ 1 - Benutzungsberechtigung
Die Bücherei der Gemeinde Egweil und der Pfarrkirchenstiftung ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis / Reisepaß des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
§2 - Verwaltungs-/Mahngebühren
Die Ausleihe der Medien erfolgt kostenlos. Es wird lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr erhoben.
Die beträgt:
für Erwachsene: | 3,- Euro |
für Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahren: | 2,- Euro |
für Auszubildende u. Studenten: | 2,- Euro |
für Familien: | 6,- Euro |
Für jedes Medium werden bei Überschreitung der Leihfrist pro Woche 20 EuroCent fällig.
§3 - Leihfrist / Fernleihe
Die Leihfrist beträgt 3 Wochen. Eine Verlängerung dieser Leihfrist um den gleichen Zeitraum ist möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das betreffende Medium vorliegen.
Die Bücherei hat das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern. Sie ist auch berechtigt, die Zahl der verleihbaren Medien pro Benutzer zu beschränken.
Bücher, die sich nicht im Bestand der Bücherei der Gemeinde Egweil und der Pfarrkirchenstiftung befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayer. Leihverkehrs besorgt werden.
§4 - Haftung und Behandlung der Medien
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden der Büchereileitung zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.
§5 - Benutzungsordnung / Benutzungssperre
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung anerkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Bestimmungen der Büchereibenutzungsordnung in vollem Umfang.
Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluß von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheiden die Träger der Bücherei auf Antrag der Büchereileitung.
§6 - Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten
Der Benutzer hat bei Auftreten einer meldepflichtigen ansteckenden Krankheit in seiner Wohnung die Bücherei davon zu unterrichten. Die Bücherei kann dann nach ihrer Wahl die Desinfektion der Medien durch den Benutzer verlangen oder die Medien selbst desinfizieren lassen. Der Benutzer trägt die dadurch entstandenen Kosten.
§7 - Verhalten in den Büchereiräumen
In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, daß sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Eltern haben dafür zu sorgen, daß ihre Kinder in der Bücherei nicht lärmen und spielen. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.
§8 - Öffnungszeiten
Die Bücherei ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Donnerstags: 18:15 - 19:00 Uhr
§9 - Genehmigung und Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 5.3.1989 in Kraft.
Egweil, den 5.3.89 gez.:
Pfarrer Georg Wohlmuth (Pfarrkirchenstiftung)
Matthias Pfaffel (1. Bürgermeister der Gemeinde Egweil)