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Gemeindeanzeiger

4. April 2022

Bericht aus der 24. Gemeinderatssitzung vom 04.04.2022

 

Abwasseranlage Egweil, Zustandserfassung und -beurteilung Kläranlage Egweil, Schmutzfrachtberechnung, Vorstellung der Ergebnisse und des möglichen weiteren Vorgehens durch das Ingenieurbüro Goldbrunner. Beratung und Beschluss.

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schneider Herrn Josef Goldbrunner vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Kläranlage Egweil sowie Kanalisation der Gemeinde Egweil sind seit längerem Thema im Gemeinderat. Mit der Erarbeitung der hierfür notwendigen Unterlagen wurde das Ingenieurbüro Goldbrunner beauftragt.
Herr Ingenieur Goldbrunner stellt die Ergebnisse der verfahrenstechnischen Untersuchung der Kläranlage und der Berechnung der Schmutzfracht anhand einer Präsentation vor.
Zusammenfassung der Ergebnisse der Verfahrenstechnischen Untersuchung der Kläranlage
Alle maschinentechnischen Anlagenteile wurden im Zuge der Bestandsaufnahme erlasst und aufgelistet. Der bauliche Zustand der Anlagen ergab der Betriebsdauer entsprechende Mängel, die im Rahmen üblichen Nachbesserungsmaßnahmen beseitigt werden können.
Die derzeitige Belastung der Kläranlage wurde im Rahmen einer 40-tägigen Messkampagne ermittelt. Die Nachrechnung der Anlage ergab, dass diese für den angedachten Prognose-zustand ausreichend dimensioniert ist, sofern auf eine landwirtschaftliche Verwertung des Schlamms (aerobe Schlammstabilisierung) künftig verzichtet wird. Die alternative Entsorgung des Klärschlamms befindet sich in Klärung durch den Kläranlagenbetreiber.
Der Mischwasserzufluss wird, angesichts des fehlenden Rückhaltevolumens und der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen am Mischwasserbauwerk Steinangergraben, entsprechend der Leistungsfähigkeit der Kläranlage optimiert und künftig auf 20 l/s erhöht. Das Rücklaufschlammhebewerk ist bei Erhöhung des Mischwasserzuflusses durch eine leistungsstärkere Pumpenanlage zu ersetzen.
Sanierungsvorschlag aufgrund der Berechnung der Schmutzfracht
Um die wasserrechtlichen Anforderungen einhalten und die Abwasseranlage Egweil regelkonform weiterbetreiben zu können, besteht dringlicher Handlungsbedarf. Insbesondere das Mischwasserbauwerk am Steinangergraben, an dem unmittelbar 14,19 ha befestigte, kanalisierte Teileinzugsgebietsfläche und damit 71 % der Gesamteinzugsgebietsfläche angeschlossen sind, muss baulich ertüchtigt werden, um die Gewässerbelastung deutlich reduzieren zu können.
Variante 1 Stauraumkanal mit untenliegender Entlastung
Bei dieser Variante würde das alte Entlastungsbauwerk ausgebaut, der Stauraumkanal um 270m verlängert werden und eine neues Entlassungsbauwerk entstehen
Variante 2 Neubau Regenüberlaufbecken
Hier wird ebenfalls das bestehende Entlastungsbauwerk ausgebaut und im Bereich des bestehenden Pumpwerkes neu errichtet. Nördlich oder südlich des Grabens ist die Errichtung eines Regenüberlaufbeckens vorgesehen. Hier besitzt die Gemeinde kein Grundstück, ein Erwerb (ca. 1000 qm) wäre notwendig. Der bestehende Graben würde ab dem Pumpwerk abgedichtet werden.
Variante 3 Neubau Retentionsbodenfilter
Im Bereich des Grabens würde ein Retentionsbodenfilter gebaut werden. Der Graben würde auf eine Länge von ca. 250 Metern abgedichtet werden. Hier besitzt die Gemeinde kein Grundstück, ein Erwerb (ca. 1000 qm) wäre notwendig
Bei den Varianten 2 und 3 sind nach Kosten von ca. 100.000€ mit einzuplanen für Grunderwerb und Einzäunungsmaßnahmen.
Beschluss zur Verfahrenstechnischen Untersuchung der Kläranlage Egweil:
Das vorgestellte Ergebnis der verfahrenstechnischen Untersuchung der Kläranlage Egweil wird zur Kenntnis genommen. Der Abfluss aus der Kläranlage soll von derzeit 15 Liter / sec auf 20 Liter / sec erhöht werden. Der angesprochene Austausch der Pumpen (Baujahr 1996) wäre evtl. zeitnah nötig geworden. Für den Pumpenaustausch ist mit Kosten von ca. 15.000 € zu rechnen.
Die Unterlagen sollen über die Verwaltung an das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung und Verlängerung weitergeleitet werden. Beschluss zum Sanierungsvorschlag aufgrund der Berechnung der Schmutzfracht:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Sanierungsvorschlag (Umsetzung Variante 1 - Errichtung eines Stauraumkanals mit untenliegender Entlastung) zu. Diese Variante macht keinen Grunderwerb notwendig, hat auch langfristige keine negativen Auswirkungen auf eine evtl. möglich bauliche Entwicklung und gegen über der Variante 2 (Regenüberlaufbecken) und Variante 3 (Retentionsbodenfilter) einen geringen Pflegeaufwand. Ebenfalls ist die zu erwartende lmmissionsbelastung für die Anwohner geringer. Die Herstellkosten betragen, gemäß beiliegender Grobkostenschätzung, rund 1.128.000,00 € brutto
Daher wird das Ingenieurbüro Goldbrunner gebeten, die Variante 1 zu planen und - nach Erstellung der hierfür notwendigen Unterlagen - diese über die Verwaltung an das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung und Verlängerung weitergeleitet.

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1077/16 Gemarkung Egweil, Attenfelder Weg 44, Beratung und Beschluss.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1077/16, Attenfelder Weg 44, soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 8 „Deiserfeld". Laut Bebauungsplan ist für den Attenfelder Weg eine Bebauung mit 1 + D vorgesehen. Gern. Bauantrag soll eine Bebauung mit II errichtet werden. Eine ausführliche Begründung zur beantragten Abweichung wurde dem Bauantrag beigefügt. Die von der Befreiung betroffenen Nachbarn haben keine Einwände gegen die beantragte Bebauung des Grundstückes.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag sowie der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Deiserfeld" zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 298 Gemarkung Egweil, Ingolstädter Str., Beratung und Beschluss.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 298, Ingolstädter Str. soll ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garagen errichtet werden. Um das Bauvorhaben umzusetzen wurde mit der Gemeinde Egweil ein städtebaulicher Vertrag mit Durchführungs- und Erschließungsregelungen gern. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB abgeschlossen. Der vorgelegte Bauantrag ist nach diesem städtebaulichen Vertrag erstellt.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung
weitergeleitet.

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Deiserfeld" zur Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1078/6 Gemarkung Egweil, Alemannenstr. 18. Beratung und Beschluss.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1078/6 Gemarkung Egweil soll eine Doppelgarage errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplan Nr. 8 „Deiserfeld" Egweil. Die Garage wird mit einem Flachdach errichtet um die größtmögliche Fläche für eine Photovoltaikanlage zu erhalten. Da im Bebauungsplan unter § 6 Ziffer 2.1 festgelegt ist das die Garagen dem Hauptgebäude anzugleichen sind ist für eine Flachdachgarage eine Befreiung erforderlich. Die von der Befreiung betroffenen Nachbarn habe keine Einwände gegen die beantragte Errichtung der Flachdachgarage.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag sowie der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Deiserfeld" zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Mauret" zur Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1090/11 Gemarkung Egweil, Am Mauret 29 a. Beratung und Beschluss.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1090/11 Gemarkung Egweil soll ein Zaun errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplan Nr. 1 „Am Mauret", Egweil. Im Bebauungsplan ist unter D Festsetzungen Ziffer 9.0 festgelegt ist das Einfriedungen entlang der Straße eine Höhe von 1,00 m einschließlich Sockel nicht überschreiten dürfen. Das Tor soll als Schiebetor sowie einer Türe hergestellt werden. Zur Verkehrssicherheit wird ein Spiegel für die Ausfahrt angebracht. Die von der Befreiung betroffenen Nachbarn haben die Befreiung unterschrieben.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag sowie der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Mauret" zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Neuerlass der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages (Erschließungsbeitragssatzung - EBS). Beratung und Beschluss.
Die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Egweil vom 05.12.1988 ist auf Grundlage des Art. 23 GO i.V.m. § 132 BauGB erlassen worden. Seit dem 01.04.2016 ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Art. 5a Abs. 1 bis 9 KAG i.V.m. der jeweils zur erlassenden Erschließungsbeitragssatzung (vgl. Änderung des KAG vom 08.03.2016). Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Erschließungsbeitragssatzung neu erlassen werden. Durch den Bayerischen Gemeindetag wurde hierzu eine Mustersatzung aufgrund der aktuellen Rechtslage erstellt. Diese Mustersatzung wurde von der Verwaltung übernommen und als Entwurf über das Ratsinformationssystem im Vorfeld der Sitzung verteilt.
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge (EBS) gemäß dem vorgelegten Entwurf zum 01.05.2022.

Pumpwerk „Rötzbuck", Ersatzbeschaffung für die defekte speicherprogrammbare Steuerung, Angebotsvorstellung, Beratung und Beschluss.
Am Pumpwerk „Rötzgraben" sind Pumpen zur Weiterleitung des Schmutzwassers zur Kläranlage Egweil eingebaut. Eine dieser programmierbaren Pumpen ist derzeit defekt, so dass aktuell die funktionsfähige Pumpe bei einem Ausfall nicht abgesichert ist. Daher wurde für den Ersatz der Pumpe ein Angebot der Firma Hofmockel, Roth, eingeholt. Die Kosten für den Ersatz der defekten Pumpe belaufen sich laut Angebot vom 23.03.2022 auf 5.217,72 €.
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für den Ersatz der defekten Pumpe am Pumpwerk „Rötzgraben" an die Firma Hofmockel in Höhe von 5.217,72 € zu vergeben.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

  1. Bürgermeister Schneider
    • Information zum Stromausfall in Teilen des Landkreises Eichstätt am 20. März. Egweil war ca. 1,5 Stunden betroffen. Ursache war ein Kurzschluss (vermutlich durch ein Tier) im Umspannwerk Adelschlag.
    • Beim Kreisjugendring wurde für 2022 wieder der Spielbus angefragt - Wunsch wäre 05.09 - 09.09.2022 (letzte Ferienwoche).
    • Der Impf-Bus der Malteser kommt am 08.04. zwischen 15 und 19 Uhr nochmals nach Egweil.
    • Das Baumkataster für die Gemeinde Egweil ist fertiggestellt. 18 Bäume der „roten" Kategorie werden im Jahr 2022 noch in Angriff genommen.
    • Ab dem 11. April fliegt die N-Ergie mit einem Hubschrauber das Leitungsnetz ab, um den Zustand zu dokumentieren und Schäden zu erkennen. Mit Lärm und Abwind ist zu rechnen.
  2. Aus dem Gemeinderat
    • Was ist mit dem Geländer am Spielplatz beim Sportheim passiert? Bgm. Schneider: wurde von einem Landwirt beschädigt und die Reparatur ist schon beauftragt.
    • Wann wird die Bepflanzung beim Spielplatz am Sportheim gemacht? Bgm. Schneider: wird zusammen mit der Pflanzaktion am Kindergarten in Angriff genommen.
    • Wie ist der Stand zum Radweg von Egweil nach Pettenhofen? Bgm. Schneider: bisher nur Planungen ohne konkrete Entschlüsse.

Bekanntmachung aus dem Nicht-Öffentlichen Teil

Schaffung der baulichen Voraussetzungen für eine zusätzliche Kindergartengruppe, Vorstellung der Angebote, weiteres Vorgehen, Beratung und Beschluss.
Wie bereits vorgetragen, ist der Platzbedarf in der KiTa Egweil derzeit höher als die genehmigten Plätze. Als erste Idee ist entstanden, diesen Bedarf mit einer zusätzlichen Gruppe, der „Naturgruppe" zu decken. Diese Naturgruppe soll einen mobilen Bauwagen als Gruppenraum erhalten. Von diesem Gruppenraum aus findet dann die Betreuung der Kinder im Bereich des Kindergartens oder anderer Plätze rund um Egweil statt. Dieser Bauwagen hätte den Vorteil, dass zum einen ein räumlicher Bezug zum Kindergarten incl. der notwendigen Versorgung (Strom‚ Wasser, Abwasser) relativ schnell umzusetzen wäre. Ein weiterer Vorteil wäre die Flexibilität sowohl für das Kindergartenpersonal als auch für die Kinder. Diese Idee wurde dem Landratsamt Eichstätt mitgeteilt und erörtert.
Am 30.03.2022 fand ein Ortstermin mit dem LRA El-Jugendamt statt, in dem die Räumlichkeiten vor Ort besprochen wurden. In diesem Termin wurden weitere Plätze gefordert, da der Bereich um den Kindergarten als zu klein erachtet wird. Als weitere Alternative wurde daher das Waldstück am Attenfelder Weg besichtigt. Es wurde vereinbart einen Lageplan mit weiteren möglichen Plätzen zu erarbeiten und an das Landratsamt Eichstätt zu übermitteln. Ziel der Gemeinde Egweil ist eine Umsetzung / Schaffung der zusätzlichen Gruppe zum Herbst 2022.
Die Kosten für den mobilen Bauwagen werden sich auf ca. 85.000 € belaufen. Zusätzlich ist mit Kosten für die Erstausstattung und evtl. notwendige „Erschließungsarbeiten" in Höhe von ca. 20.000 € zu rechnen.
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Kindergarten-, Jugend- und Sozialausschusses zu. Die Idee einer „Naturgruppe" soll weiterverfolgt werden. Bei einer Umsetzung der „Naturgruppe" ist der Gemeinderat bereit, die hierfür notwendigen finanziellen Mittel, nach Beschlussfassung, bereitzustellen.