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Gemeindeanzeiger

5. Dezember 2022

Bericht aus der 32. Gemeinderatssitzung vom 05.12.2022

 

Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Gemeinde Egweil, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs 1 BauBG, Zustimmung zum Flächennutzungsplanvorentwurf. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 1 BauBG sowie über die frühzeitige Beteilung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Beratung und Beschluss.
Bürgermeister Schneider begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Brahm vom Stadtplanungsbüro TB Markert und übergibt ihm das Wort.
Hr. Brahm berichtet dem Gemeinderat anhand seiner Präsentation über den aktuellen Stand der Planungen bezüglich Flächeneinbeziehung und Nutzungsart der Flächen (Bauland, Grünland, PV-Flächen, Wind-Flächen, Gewerbegebiete usw.).
Die vorgestellten Planungsentwürfe werden ausführlich im Gremium diskutiert.
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Flächennutzungsplanvorentwürfe zur Kenntnis und beauftragt das Planungsbüro TB Markert mit der Einarbeitung der gewünschten Änderungen. Im Dezember 2022 soll noch die Erste Veröffentlichung mit Einbeziehung der Bürger und Träger öffentlicher Belange begonnen werden.

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl.Nr. 1099/9, Römerstraße 11, Gemarkung Egweil, Beratung und Beschluss.
Auf dem Grundstück FI.Nr. 1089/9, Römerstraße 11, soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Egweil-West". Laut Angaben des Antragstellers werden die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten Ein Entwässerungsplan wurde vorgelegt. Einwände gegen den Bauplan sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Unterschriften der Nachbarn liegen ebenfalls vor.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Abwasserentsorgung; Einführung der gesplitteten Abwassergebühr (Niederschlagswassergebühr) in der Gemeinde Egweil, Information, Sachstand und weiteres Vorgehen. Beratung und Beschluss.
In Bayern ist die gesplittete Abwassergebühr noch nicht flächendeckend eingeführt.
Bisher berechnen viele Gemeinden die Gebühren, die Bürger für ihr Abwasser bezahlen, nach der Menge des Frischwasserverbrauchs. Die dahinterstehende Annahme ist, dass jeder Bürger genau so viel Wasser in das Kanalnetz ableitet, wie er über den Wasserhahn, die Waschmaschine oder die Toilette verbraucht.
Das ist aber nicht das einzige Abwasser, das im Kanal ankommt: Regenwasser, das von Dächern, Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen abfließt, wird ebenfalls in den Kanal geleitet. Eigentümer großer, versiegelter Grundstücks- und Dachflächen verursachen erhebliche Mengen Regenwasser im öffentlichen Kanalnetz. Das erfordert entsprechende Kanaldurchmesser, Pumpenstunden, Regenrückhaltebecken, Entlastungsbauwerke und Kosten auf der Kläranlage.
Da das Kommunalabgabengesetz im Artikel 8, Abs.4 die verursachergerechte Beteiligung an den Kosten fordert, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in seinem Urteil vom 27.09.2018 ein weiteres Mal auf die Notwendigkeit der getrennten Erhebung von Schmutz- und Regenwassergebühren hingewiesen, wenn der Kostenanteil für die Niederschlagswasserbeseitigung mehr als 12 % beträgt.
Zur Ermittlung dieser Gebühr sind zahlreiche Daten von den Grundstücksbesitzern erforderlich. Daher ist im 1. Quartal 2023 eine Informationsveranstaltung geplant, anschließend sollen die Erfassungsbögen an die Grundstücksbesitzer verteilt werden. Aufgrund der vorliegenden Daten kann dann noch im Jahr 2023 eine Neuberechnung der Gebühren (Schmutzwasser und Regenwasser) erfolgen.
Die Gemeinde Egweil führt eine gesplittete Abwassergebühr für Schmutzwasser und Regenwasser ein. Dem vorgestellten Ablauf wird zugestimmt. Ziel ist die Neukalkulation ab dem Jahr 2024.

Seniorenbefragung Gemeinde Egweil, Vorstellung des Ergebnisses, weiteres Vorgehen, Punkte aus der Sitzung Kindergarten / Sozial und Umweltausschuss vom 21.11.2022.
Den Ausschuss-Mitgliedern waren die Rückantworten bekannt. Der Inhalt der beiden Ordner sowie eine Zusammenfassung der Befragung wurden besprochen. Die am häufigsten genannten Punkte zur Verbesserung der Situation werden besprochen:

  • Ärzte / Apotheken
  • Einkaufsmöglichkeiten / Dorfladen
  • Kulturangebote / Vorträge / Bildung / Themenabende für Senioren
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • Seniorenwohnheim / Betreutes Wohnen
  • Bank / Bankautomat
  • Helfer vor Ort / Organisierte Nachbarschaftshilfe
  • Mitfahrbank
  • Ruhebänke im Ortsbereich oder außerhalb
  • Busshuttle nach Eichstätt / Neuburg / Nassenfels / Ingolstadt
  • Geschwindigkeitsbegrenzung im ganzen Ort (20 - 30 km/h)
  • Radweg nach Pettenhofen
  • Mehr Verkehrskontrollen (Radar)
  • Barrierefreies Gemeindezentrum und Sportheim
  • Parkende Fahrzeuge auf Gehwegen verbieten
  • Überhänge von Hecken auf Gehwege
  • Fahrgemeinschaften wegen hoher Spritpreise / Pendelbus / Fahrdienst
  • Stammtisch für Senioren, Ausflüge für Senioren
  • Pflege des Ortsbildes
  • Kummerkasten der Gemeinde
  • Öffentliche Toiletten in Nähe der Kirche

Die vorgestellten Ergebnisse sowie die Punkte einer möglichen Verbesserung werden zur Kenntnis genommen. Eine Verbesserung der Situation ist, wo immer möglich, umzusetzen.

Festlegung einer Zone „30 km/h" im Bereich Untere Straße Egweil, Beratung und Beschluss.
Der Sachverhalt wurde in der Bürgerversammlung angefragt und war bereits Thema im Gemeinderat, ein Beschluss zur Umsetzung wurde in der Sitzung am 04.07.2022 getroffen. Um die geplante Maßnahme nach den Vorgaben der geltenden Gesetze und Regelungen umsetzen zu können, fand am 02.11.2022 nochmals ein Ortstermin mit der Polizei statt.
Von der Einmündung Kreisstraße - Untere Straße bis zum Kreuzungsbereich Schulweg - Untere Straße wird das Schild „30 km/h - Zone" angebracht, auf der Rückseite das Schild „30 km/h - Zone aufgehoben”. Die Beschilderung „30 km/h - Zone" im Kreuzungsbereich Untere Straße - Wiesenweg wird abgebaut und kann weiterverwendet werden. Im Kreuzungsbereich Schulweg - Untere Straße wird das Schild vom Schulweg kommend „Vorfahrt an der nächsten Kreuzung" angebracht.
Der Gemeinderat Egweil stimmt den vorgestellten Maßnahmen zur Errichtung einer 30-km/h - Zone im Bereich der Unteren Straße in Egweil zu.

Fortschreibung des Regionalplanes Region Ingolstadt (10), Festlegung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windkraftanlagen, in der Gemeinde Egweil. Beratung und Beschluss.
Mit Schreiben vom 15.11.2022 hat der Planungsverband Region Ingolstadt (10) die Gemeinden über die Fortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen informiert. Grundlage ist das Bundesgesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanalgen vom 20.07.2022.
Gemäß dem Gesetz müssen in Bayern 1,1% (bis 2027) bzw. 1,8% (bis 2032) als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen sein. Falls diese Planungen regionsweit nicht im erforderliche Maße (1,1 bzw 1,8 %) durchgeführt werden, entfallen sämtliche Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinde, des Regionalen Planungsverbandes sowie des Landes Bayern für WindkraftanIagen.
Die Gemeinde Egweil hat eine Größe von 9,39 km2, dies bedeutet bei 1,1% eine Fläche von 1,03 ha bzw. bei 1,8% dann 1,69 ha Die Meldung als Vorranggebiet bedeutet nicht, dass hier automatisch eine Windkraftanlage entstehen kann. Der Grundstücksbesitzer bleibt nach wie vor „Herr" über sein Grundstück, ohne sein Einverständnis geht es nicht.
Die Gemeinde Egweil beschließt die Aufnahme von 2 Vorranggebieten (Mühlberg, Schellenberg) in den Flächennutzungsplan. Diese Gebiete sollen auch an den Planungsverband Region Ingolstadt (10) gemeldet werden.