5. Juni 2023 Bericht aus der 38. Gemeinderatssitzung vom 05.06.2023 |
Feststellung der Niederlegung des Gemeinderatsmandats von Herrn Gemeinderat Martin Hirsch - Beratung u. Beschluss
Gemeinderat Martin Hirsch hat am 25.05.2023 schriftlich mitgeteilt, dass er das Amt als Gemeinderat der Gemeinde Egweil niederlegt.
Herr Martin Hirsch war insgesamt 18 Jahre Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Egweil. Er war das dienstälteste Mitglied unseres Gremiums. In den Jahren 2014 bis 2020 war er auch der 2. Bürgermeister der Gemeinde Egweil. Für diesen langjährigen, ehrenamtlichen Einsatz gebührt im Dank und Anerkennung.
Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Egweil-West" zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1099/12, Römerstraße 17, Egweil
Die Antragsteller möchten auf Ihrem geplanten Einfamilienhaus in Egweil, Römerstr. 17 eine Photovoltaikanlage errichten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 10 „Egweil West". Laut Ziffer 7g des Bebauungsplanes ist es zwar zulässig eine Photovoltaikanlage zu errichten. Diese darf aber nur liegend verbaut werden.
Das geplante Wohnhaus Römerstr. 17 soll mit einem Gründach errichtet werden. Die Dachneigung ist daher nur 7º. Um eine effektive Nutzung der Photovoltaikanlage zu erreichen soll diese daher aufgeständert werden.
Die geplant isolierte Befreiung wurde bereits in der letzten Sitzung am 08.05.2023 besprochen. Hier wurde dem Antragsteller eine isolierte Befreiung bezüglich der geplanten Aufständerung der Photovoltaikanlage in Aussicht gestellt.
Die zustimmenden Unterschriften der beiden Grundstücksnachbarn liegen vor
Da die Detailplanungen für die Photovoltaikanlage von Seiten des Antragstellers noch nicht abgeschlossen sind, können zur Höhe und dem Grad der Aufständerung noch keine Angaben gemacht werden. Gerade diese Angaben sind aber aus Sicht des Gemeinderates wesentliche Faktoren, um die isolierte Befreiung bewerten zu können.
Der Beschluss zum Antrag wurde zurückgestellt.
Ersatzbeschaffung Rasenmäher, Vorstellung der Angebote, Auftragsvergabe
Beim, im Jahr 2009 beschafften Rasenmäher (Kaufpreis damals 32.000 €), sind technische Probleme aufgetreten. Nach Aussage der Fachwerkstatt werden die Reparaturkosten den Wert des Rasenmähers überschreiten, so dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist.
Daraufhin wurden Angebote für Rasenmäher eingeholt, die den Anforderungen des Bauhofs in Bezug auf die zu bearbeitenden Flächen der Gemeinde Egweil entsprechen:
- Grillo 900 4WD 30.500,00 € netto (Firma Eder, Kirchheim bei München)
- Ferrari PG 280H 33.516,42 € netto (Firma Radlmaier, Babensham)
Beide Angebote sind in Größe und Ausstattung vergleichbar. Der Rasenmäher der Firma Radlmeier wurde dem Bauhof für einen Probebetrieb zur Verfügung gestellt, das Gerät der Firma Eder wurde bei der Gemeinde Wettstetten besichtigt. Der Rasenmäher, Typ Ferrari PG 280H ist sofort lieferbar.
Der Gemeinderat Egweil erwirbt als Ersatzbeschaffung für den Rasenmäher das Gerät Ferrari PG 280H der Firma Radlmaier in Höhe von 33.516,42€ netto.
Verpachtung der gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen, Festsetzung der Inhalte Pachtvertrag, Vergabekriterien
Zum 01.10.2024 laufen die derzeitig abgeschlossenen Pachtverträge der gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen (Acker und Grünland) aus. Um den derzeitigen und ggf. zukünftigen Pächtern eine Planungssicherheit zu geben, ist es sinnvoll bereits frühzeitig diese Flächen neu zu vergeben. Hierzu ist angestrebt, eine Neuvergabe bereits im Herbst 2023 durchzuführen
Der bisherige Pachtzins je Hektar beläuft sich auf 100 € für Grünflächen (13,84 ha) und 300 € für Ackerland (14,65 ha). Im Vorfeld wurde ermittelt, wie eine zukünftige Verpachtung dieser Flächen möglich ist und verschiedene Ämter und Behörden kontaktiert.
Dem Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten liegen keine preislichen Anhalte für Pachtverträge vor. Jedoch wird auf die Berücksichtigung der Biobetriebe und regionalen Pächter hingewiesen.
Das LRA Eichstätt - Gutachterausschuss verweist auf das Landpachtgesetz, nachdem jeder Pachtvertrag über 2 Hektar dem Gutachterausschuss mitzuteilen ist.
Von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes werden hierzu keine Angaben gemacht, da in vielen Fällen sowohl Pächter als auch Verpächter Mitglieder des BBV sind. Auch von dieser Seite kam der Hinweis auf die Berücksichtigung der bisherigen Pächter und den Landwirten aus der näheren Umgebung. Alle Stellen weisen auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Pächter und Verpächter hin. Auch die bisherigen Erfahrungen mit den Pächtern um Hinblick auf die Bewirtschaftung der Flächen sowie Kommunikation und Zusammenarbeit sollte berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat hat nun mehrere Möglichkeiten zur Vergabe der landwirtschaftlichen Flächen in einem öffentlichen, transparenten Verfahren:
1. Ausschreibung und Vergabe nach Höchstangebot
2. Erarbeitung von Vergaberichtlinien, Bewertung und Vergabe
3. Kontaktierung der bisherigen Pächter und Abfrage nach Verlängerung
Der zukünftige Pachtzins für die Pachtverträge vom 01.10.2024 bis 30.09.2031 beträgt für
Ackerland 400€
Grünland 100€
Ausschlaggebend für die Art der Fläche ist die im Flurstücks-und Eigentümernachweis eingetragene „tatsächliche Nutzung".
Der Gemeinderat beschließt, die Vergabe der landwirtschaftlichen Pachtgrundstücke nach Nr. 3 „Kontaktierung der bisherigen Pächter und Abfrage nach Verlängerung".
Ferner beschließt der Gemeinderat, den Pachtzins für die Pachtverträge vom 01.10.2024 bis 30.09.2031 für Acker auf 400€ und für Grünland auf 100€ festzusetzen.
Widmung eines zusätzlichen Trauungszimmer, Beratung und Beschluss
Derzeit ist im der Gemeinde Egweil 1 Trauungszimmer gewidmet. Aufgrund der örtliche Situation im 1. Stock ist es gerade für körperlich eingeschränkte Personen nicht immer einfach, bei der Trauung anwesend zu sein.Als weiterer Trauungsraum wären auch Räumlichkeiten im Pfarrhaus Egweil möglich. Hier gab es bereits positive Vorgespräche mit der Kirchenverwaltung Egweil. Nach den positiven Gesprächen wurde eine Vereinbarung über die Widmung eines Raumes im Erdgeschoß des Pfarrhauses entworfen. Die Vereinbarung zur Widmung eines zusätzlichen Trauungszimmers wurde vorab zur Prüfung an das Standesamt Eichstätt und die Kommunalaufsicht LRA Eichstätt versendet.
Stellungnahme Landratsamt Eichstätt - Standesamtsaufsicht vom 01.06.2023 - Auszug:
Das Zimmer im Pfarrsaal erfüllt nicht die rechtlichen Vorgaben, um als Trauungszimmer gewidmet zu werden. Deshalb sind Trauungszimmer in Einrichtungen, die sich im Eigentum oder Besitz von geistlichen Organisationen befinden, generell nicht geeignet, um diese als Trauungszimmer zu widmen.
Der Gemeinderat Egweil nimmt die Stellungnahme LRA Eich-stätt Standesamtsaufsicht vom 01.06.2023 zur Kenntnis. Die Widmung des geplanten Trauzimmers im Pfarrhaus ist daher aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Verschiedenes, Bekanntgabe und Anfragen
Bürgermeister Johannes Schneider:
• Anmeldung der Gemeinde Egweil beim Stadtradeln.
• Die Teilnahme vom Gemeinderat beim Bürgerschießen wird vom 15.06. auf den 16.06.2023 verschoben.
• Das Dorffest findet vom 21.07. bis 23.07.2023 statt.
• Am Wochenende wurde in der Römerstraße ein Hydrant umgefahren. Stadtwerke und Verwaltung sind informiert. Verursacher ist bekannt und wird den entstandenen Schaden übernehmen
Der Gemeinderat teilt mit:
• Es fand am 31.05.2023 eine Besprechung für die Nutzung des Gemeindezentrums statt
• Spielgruppe benötigt einen zusätzlichen Schrank für Spielzeug
• Im BG Römerstraße sollte die Bepflanzung abgeschlossen werden