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Gemeindeanzeiger

8. April 2024

Bericht aus der 48. Gemeinderatssitzung vom 08.04.2024

   

Neukalkulation der Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagsbeseitigung) von 2024 bis 2027, Vorstellung der Kostenberechnung, Festsetzung der Gebühren, Beratung und Beschluss
In der Gemeinderatsitzung am 05.12.2022 wurde die Einführung der getrennten Abwassergebühr zum 01.01.2024 im Gemeinderat Egweil beschlossen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind bei der Überschreitung des Kostenanteils der Niederschlagswasserbeseitigung von 12% die Kommunen hierzu verpflichtet. Zur Einführung der getrennten Abwassergebühr fand am 19.04.2023 eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger statt. Im Anschluss daran wurden die Unterlagen zur Erfassung der Daten verteilt. Nach Eingang der Daten wurden diese verarbeitet und nach Feststellung der Flächen und Verbrauchsdaten an das Sachverständigenbüro Suchowski weitergegeben.
Bisher wurde für die Abwasserbeseitigung eine kostendeckende Gebühr von 5,12€ je m² kalkuliert. Aufgrund der Trennung von Schmutzwasser- und Niederschlagswasser sind nun 2 unterschiedliche Gebühren je m² anzusetzen.
Die kostendeckende Gebühr inkl. der Ergebnisse der Vorjahre beträgt demnach für

  • Schmutzwasser 3,94€ je m²
  • Niederschlagswasser 0,43€ je m²

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS / EWS) 2024 bis 2027; Satzungserlass, Beratung und Beschluss
Nachdem die Kalkulation jetzt abgeschlossen ist, muss eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) erlassen werden. Diese wurde auf der Grundlage der aktuellsten Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags vorbereitet. Hierin sind sämtliche neueste Rechtsprechung und Gesetzesänderungen rechtskonform berücksichtigt, so dass es für uns als Gemeinden dringend geboten ist, sich hieran zu orientieren. Ansonsten besteht latent Rechtsunsicherheit. Die Rückwirkung der Satzung zum 01.01.2024 ist gem. dem Bayerischen Gemeindetag hier richtig und unproblematisch, da die Gemeinde Egweil verpflichtet war die gesplittete Abwassergebühr im Gemeindegebiet einzuführen.
Der Gemeinderat Egweil beschließt die vorgestellte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) rückwirkend zum 01.01.2024.

Abwasserbeseitigungskonzept Gemeinde Egweil - Beratung und Beschluss
Das Landratsamt EI hat die Gemeinde Egweil aufgefordert eine Abwasserbeseitigungskonzept aufzustellen. Der Gemeinderat Egweil beschließt und genehmigt das Abwasserbeseitigungskonzept (Stand 03/2024).

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen:

  1. Bürgermeister Schneider:
    • Der Veranstalter des Audi-Triathlons Ingolstadt 2024 versichert aufgrund der terminlichen Überschneidung mit der Europawahl am 09.06.2024, auf der Strecke die durch Egweil führt drei Querungsstellen mit Personal als Querungshilfe einzurichten, um den Bürgern von Egweil den uneingeschränkten Zugang zu den Wahllokalen zu gewährleisten.
    • Der in der Jagdversammlung neu gewählte Jagdvorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden Johannes Schneider, dem 2. Vorsitzenden Norbert Straßer, Schriftführerin Christine Engel und den Beisitzern Manfred Engel und Peter Lehenmeier
  2. Aus dem Gemeinderat:
    • Besteht die Möglichkeit am „alten Sportplatz“ (Höhe Kindergarten) kleine Fußballtore aufzustellen, um den kleineren Kindern das Fußballspielen zu ermöglichen, ohne die Straße überqueren zu müssen, damit sie zum Sportplatz gelangen können. Prinzipiell ist zu bedenken, dass die Tore zwingend kippsicher montiert und durch den TÜV abgenommen werden müssen, um die Sicherheit für die Kinder zu gewährleisten.
      • BGM Schneider: Wird sich genau informieren inwieweit Tore aufgestellt werden können bzw. durch den TÜV abgenommen werden müssen und wird entsprechende Angebote einholen. Prinzipiell sollten die Tore so montiert werden können, dass sie im Winter leicht abzubauen sind, damit der Schlittenberg für die Kinder uneingeschränkt zu benutzen ist.
    • Es ist dringend notwendig die Kommunikation bzgl. des Kanalausbaus an der Kläranlage zu verbessern, da bereits Unmut unter den Bürgern aufgrund von fehlenden Informationen entsteht.
      • BGM Schneider: Es ist bereits geplant das Thema in der Bürgerversammlung detailliert zu behandeln und anschließend einen Artikel im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen, um die Bürger ausreichend zu informieren.