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Gemeindeanzeiger

1. Juli 2024

Bericht aus der 51. Gemeinderatssitzung vom 01.07.2024

   

Vollzug der Gemeindeordnung: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Egweil, Beratung und Beschluss
Herr Bürgermeister Schneider erteilt Herrn Bernd Fieger, dem Verfasser des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung das Wort zu seinem Sachvortrag. Nach seinen Ausführungen schließt der Verwaltungshaushalt mit 2.995.700,00 € und der Vermögenshaushalt mit 4.027.500,00 € in den Einnahmen und Ausgaben ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.
Der Verwaltungshaushalt schließt ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt ab. Das hängt an einer Zunahme der Personalausgaben - wie Neueinstellungen für den Waldkindergarten, der Schulverbandsumlage, den Kindergarten- und Tageseinrichtungen, sowie am Anstieg bei den Finanzausgaben.
Bei der Kläranlage sind die Unterhaltskosten leicht nach oben gegangen. Der Vermögenshaushalt ist im Vergleich zum Vorjahr erheblich gestiegen. Die Ursache dafür seien die Kanalsanierungen und der Stauraumkanal mit alleine rund 1,9 Millionen Euro und ein geplantes Baugebiet. Der Bau für den Stauraumkanal ist bereits voll im Gange.

Gemeinderatssitzung 202407
Die Arbeiten am Stauraumkanal in Egweil sind angelaufen und dauern noch geraume Zeit. - Foto: Gabler


Für die Schulverbandsumlage SV Eichstätt-Schottenau schlagen bei zehn Schülern 25.000 Euro zu Buche. Für Nassenfels sind es 110.000 Euro bei 61 Schülern. Für den Kindergarten und Tageseinrichtungen rechnet Fieger mit Ausgaben von knapp 700.000 Euro, inklusive dem neuen Waldkindergarten.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer) werden in einer gesonderten Satzung festgelegt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Flugplatz“, weiteres Vorgehen Beratung und Beschluss
Der Grundstücksbesitzer des Grundstückes Fl.Nr. 1163/4 hat am 18.06.2024 beantragt, das Grundstück aus dem geltenden Bebauungsplan Nr. 3 - Am Flugplatz herauszunehmen und neu zu überplanen. Eine Teilfläche des Grundstückes solle einer Wohnnutzung zugeführt werden. Das Nachbargrundstück (Fl.Nr. 1163/2) ist bereits mit einem Wohnhaus bebaut. Gem. den Vorgaben des Bebauungsplanes sind innerhalb des Geltungsbereiches nur Anlagen zulässig, die für den Flugbetrieb erforderlich sind.
Die vom Antragsteller genannten ca. 30 Meter würde der Ost-West - Linie der derzeitigen Bebauung entsprechen.
Hierzu fanden bereits Gespräche mit den zuständigen Stellen (Landratsamt Eichstätt, Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern) statt.
Nach der Behandlung des Antrages im Gemeinderat müsste das Landratsamt Eichstätt in diesem Fall feststellen, dass das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 3 BayBO baurechtlich verfahrensfrei zu stellen und die Landesluftfahrtbehörde, also das Luftamt Südbayern, für die Verfahrensführung zuständig ist.
Die Gemeinde Egweil stimmt dem vorgelegten Antrag des Grundstücksbesitzer zu und leitet ihn an die zuständigen Behörden weiter.

Gigabit-Förderprogramm des Bundes 2024 - Interkommunale Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden
Am 30.04.2024 wurden die Aufrufe für die Förderung von Infrastrukturprojekten nach Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gestartet. Hierzu wurde auch die Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 31.03.2023 in der 1. Änderungsfassung vom 30.04.2024 veröffentlicht.
Die Einreichung der vorläufigen Förderanträge für die Infrastrukturförderung muss bis zum 30.09.2024 erfolgt sein.
Ggf. kann es im Rahmen der derzeit laufenden Markterkundung zu der Situation kommen, dass es sinnvoll sein könnte, hier im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung im Punkteranking nach oben zu gelangen.
Die Gemeinde Egweil beschließt daher, abhängig von den Rahmenbedingungen, eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Adelschlag und dem Markt Nassenfels.

Gigabit-Förderprogramm des Bundes 2024 - Antragstellung auf Förderung
Am 30.04.2024 wurden die Aufrufe für die Förderung von Infrastrukturprojekten nach Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gestartet. Hierzu wurde auch die Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 31.03.2023 in der 1. Änderungsfassung vom 30.04.2024 veröffentlicht.
Die Einreichung der vorläufigen Förderanträge für die Infrastrukturförderung muss bis zum 30.09.2024 erfolgt sein! Die Gemeinde Egweil beschließt den Förderantrag zu stellen.

Bestellung zum Feldgeschworenen, Vorstellung des Kandidaten, Beratung und Beschluss
Gem. des Gesetzes über die Abmarkung der Grundstücke (Abmarkungsgesetz) kann die Gemeinde bis zu 7 Feldgeschworene benennen.
Diese Feldgeschworene sind durch die Gemeinde zu vereidigen und führen gemeinsam mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Grundstücksabmarkungen durch. Derzeit hat die Gemeinde Egweil 2 Feldgeschworene, Herrn Manfred Engel und Herrn Berthold Mertel.
Herr Norbert Straßer hat sich bereit erklärt, als weitere Feldgeschworener dieses Ehrenamt übernehmen zu wollen.
Der Gemeinderat stimmt der Ernennung von Herrn Norbert Straßer zum Feldgeschworenen zu. Eine Vereidigung soll in der nächsten Sitzung stattfinden.

Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 1 „Am Mauret“ zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1093/30 Gemarkung Egweil. Beratung und Beschluss
Am Mauret 22, 85116 Egweil soll auf dem Grundstück ein Carport errichtet werden. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 b Bay-BO. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Mauret“ Egweil.
Der Carport soll mit einem Gründach erstellt werden, daher soll ein Pultdach hergestellt werden. Bei der Ausfahrt zur Straße entstehen keine Sichtbehinderungen, da der vordere Bereich keine Wandverkleidung erhält. Zudem ist ein Gehweg der Straße vorgelagert. Der betroffene Nachbar hat durch seine Unterschrift das Einverständnis zum Bauvorhaben gegeben. Seitens des Gemeinderates werden keine Einwände erhoben. Dem Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 1 „Am Mauret“ wird zugestimmt.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen:

  1. Bürgermeister Schneider
    • Volksfestbuslinie Nassenfels: Wie bereits in den letzten Jahren wird 2024 auch wieder eine vom Markt Nassenfels organisierte Buslinie für das Volksfest Eichstätt angeboten. In den letzten Jahren wurde diese Buslinie auch vermehrt von den Egweiler Bürgern genutzt, was an den Stoßtagen dazu führte, dass die Nassenfelser Bürger aufgrund von Überfüllung keinen Platz mehr im Bus bekommen haben. Da die Buslinie zu 100% vom Markt Nassenfels organisiert und bezahlt wird, muss hier Seitens der Gemeinde Egweil eine Lösung gefunden werden.
    • Vielen Dank an den 2. Bürgermeister Thomas Heinrich für die Vertretung des 1. Bürgermeisters in den letzten beiden Wochen als auch an alle Wahlhelfer und Mitwirkenden für die tatkräftige Unterstützung an der Europawahl am 09.06.2024.
    • Beim Menschenkicker-Turnier am 29.05.2024 konnte das Team des Gemeinderates Egweil den 4. Platz erreichen.

  2. Aus dem Gemeinderat:
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