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Gemeindeanzeiger

2. September 2024

Bericht aus der 53. Gemeinderatssitzung vom 02.09.2024

   

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses, Eichstätter Str. 18, Fl.Nr. 1872/1
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1872/1 Gemarkung Egweil, Eichstätter Straße 18 soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Stellplatzsatzung ist mit der Errichtung einer Doppelgarage erfüllt. Ein Entwässerungsplan wurde vorgelegt. Einwände gegen den Bauplan sind bei der Verwaltung nicht bekannt. Die Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben.
Der Gemeinderat erhebt keine Einwände gegen das genannte Bauvorhaben

Gigabitförderverfahren, Abschluss einer Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Gemeinde Adelschlag, der Gemeinde Egweil und des Markt Nassenfels zum gemeinsamen Durchlauf der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Die Gemeinde Adelschlag, die Gemeinde Egweil und der Markt Nassenfels haben die vorbereitenden Förderschritte (Branchendialog, Markterkundungsverfahren, Grobschätzung der Kosten) der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Gemeindegebieten durchgeführt.
Die Gesamtausgaben werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten des Projektträgers überschlägig berechnet. Die Kosten, mit angenommenen 9.000 Euro je Adresse, auf Basis der Anzahl der förderfähigen Adressen (für Egweil 503 Adressen) belaufen sich auf 4.527.000 €. Für das gesamte VG-Gebiet mit der Gemeinde Adelschlag und dem Markt Nassenfels sind derzeit Kosten in Höhe vom 20.988.00 € errechnet. Hierfür können Fördermittel in Höhe von 90 % (50 % Bundesmittel und 40 % Landesmittel) beantragt werden.
Die Gemeinde Egweil beschließt den interkommunalen Zusammenschluss (IKZ) durch Abschluss der im Entwurf vorliegenden Zweckvereinbarung zum geförderten Gigabitausbau nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 mit der Gemeinde Adelschlag und dem Markt Nassenfels und überträgt der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels die Aufgaben zur gemeinsamen Förderantragstellung zum Glasfaserausbau.

Gigabitförderverfahren, Abgabe einer Bürgschaftserklärung
Für die Einreichung des Förderantrages über IKZ, ist eine Bürgschaftserklärung notwendig.
Diese Bürgschaftserklärung soll verhindern, dass bei Kürzung von Förderungen (Bund und oder Freistaat) die begonnene Maßnahme umgesetzt bzw. fortgesetzt werden kann.
Zur Sicherung der Finanzierbarkeit als Voraussetzung der Antragsbewilligung der Förderung in vorläufiger Höhe im Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 gemäß Beschluss 1 beschließt die Gemeinde Egweil die Abgabe der Bürgschaftserklärung nach vorliegender Mustervorlage.

Gigabitförderverfahren, Abgabe einer isolierten Förderantragstellung
Wie bereits unter TOP 4 der heutigen Sitzung angesprochen, ist eine interkommunale Zusammenarbeit nur möglich, wenn auch alle beteiligten Gemeinden hier zustimmen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die Gemeinde Egweil auch die Möglichkeit einen eigenen Förderantrag zu stellen.
Mit einem ermittelten Punktwert von 145 Punkten fällt die Gemeinde Egweil nicht unter die Fast-Line-Projekte, sondern erhält nur eine Bewilligung, wenn es noch verbliebene Fördermittel gibt.
Der Gemeinderat beschließt unter dem Vorbehalt der Ablehnung des Beschlusses zur Bildung der interkommunalen Zusammenarbeit mittels Zweckvereinbarung durch die Gemeinde Adelschlag, den Markt Nassenfels oder die VG Nassenfels den Antrag auf Zuwendung von Bundesmitteln in vorläufiger Höhe von 2.263.500 EUR zum Glasfaserausbau der aktuell festgestellten unterversorgten 503 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 zu stellen.

Haushaltsplanung 2026, Berücksichtigung Wirtschaftslücke
Um die beschlossene Bürgschaft auch finanziell abzusichern, ist diese Summe auch in den Haushalten der Gemeinde Egweil ab dem Jahr 2026 zu hinterlegen. Die Vertragslaufzeit mit einem möglichen Netzbetreiber für den Ausbau der Leitungen werden sich über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren belaufen, so dass die Gesamtsumme ggf. auch unterteilt werden kann. Die auf Basis der Kostenschätzung im Förderportal des Bundes zur Förderantragstellung in vorläufiger Höhe erforderlichen Ausgaben zur Begleichung der Wirtschaftlichkeitslücke des Netzbetreibers für das eigene Gemeindegebiet in Höhe von 4.527.000 EUR (entspricht 9.000 € je Adresse) sind im Haushaltsplan ab 2026 zu berücksichtigen.

Antrag auf Errichtung von Hundetoiletten, Wiedervorlage
Am 04.07.2022 wurde in der 27. Sitzung des Gemeinderates Egweil über die Aufstellung von Hundetoiletten beraten und mehrheitlich dagegen gestimmt. Nach nochmaligem Antrag aus dem Gemeinderat wird das Thema Hundetoiletten nochmals ausführlich zur Diskussion gestellt.
Der Gemeinderat beschließt den Beschluss aus der 27. Sitzung vom 04.07.2024 aufrecht zu erhalten.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen:

  1. Bürgermeister Schneider:
    • Am 16.08. wurde die Brandstiftung in der Nacht von 14.08. auf 15.08. an der Hütte am Sportplatz zur Anzeige gebracht.
    • Am 22.09. findet der im Juni aufgrund des Hochwassers verschobene Triathlon statt. Die Strecke bleibt, wie ursprünglich festgelegt, die gleiche.
    • Am 29.09. findet ein Flohmarkt am Parkplatz des Egweiler Kindergartens statt. Infos hierzu wurden bereits im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
  2. Aus dem Gemeinderat:
    • Besteht die Möglichkeit den Radweg Richtung Pettenhofen auf eigene Kosten zu „sanieren"?
      o BGM Schneider: Klärt die Eigentumsverhältnisse der betroffenen Grundstücke.
    • Die beiden Hydranten im Außenbereich des Dorfgebietes Egweil sind extrem eingewachsen und haben keine Beschilderung, sodass diese für die Feuerwehr schwer sichtbar sind.
      o BGM Schneider: Wird ans Ordnungsamt weitergegeben.
    • Werden dieses Jahr die Egweiler Bürger wieder zum rechtzeitigen Heckenschnitt aufgefordert. Teilweise ragen die Sträucher, Bäume und Hecken extrem in die Gehwege und Straßen.
      o BGM Schneider: Das Ordnungsamt schreibt die Bürger wieder an.
    • Es kann bereits wiederholt dazu, dass die Werbeprospekte in einigen Haushalten nicht ausgetragen wurden. Besteht die Möglichkeit eine Art Zeitungsstand oder eine andere „Sammelstelle" in Egweil zu erreichten, wo sich die betroffenen Haushalte Ihre Werbeprospekte dann selbst holen können?
      o BGM Schneider: Dahin gehend ist aktuell nichts geplant, zumal hier die Zuständigkeit eigentlich nicht bei der Gemeinde liegt.
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