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Gemeindeanzeiger

2. Dezember 2024

Bericht aus der 56. Gemeinderatssitzung vom 02.12.2024

   

 

Fortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt - 31. Änderung - Neuaufstellung des Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien mit Teilkapitel 6.2.1 Allgemeines und 6.2.2 Windenergie - Stellungnahme
Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Ingolstadt hat in seiner Sitzung vom 1. Oktober 2024 den Entwurf zur Neuaufstellung des Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien mit den Teilkapiteln 6.2.1 Allgemeines sowie 6.2.2 Windenergie im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans gebilligt, sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung beschlossen.
Der Planungsverband der Region Ingolstadt, wie auch alle weiteren Planungsverbände in Bayern, müssen nach dem in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetz" bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Gebietskulisse für Windkraft ausweisen. Scheitert dies, werden im Anschluss Windräder im gesamten Gebiet privilegiert, so dass bei Einhaltung der einschlägigen Bau- und Immissionsvorschriften grundsätzlich überall Windkraftanlagen errichten werden können. Gelingt dagegen eine Ausweisung von mind. 1,8 % der Gebietskulisse, so sind diese ausschließlich in diesen ausgewiesenen Flächen privilegiert.
Insbesondere aufgrund des Ausschlusses von Gebieten im direkten Einzugsbereich von militärischen Standorten (z.B. Flugplätze) ist die Ausweisung von entsprechenden Vorranggebieten für Windkraft in der vorliegenden Gebietskulisse des Planungsverbandes Ingolstadt eigentlich nur im nördlichen bzw. südlichen Planbereich möglich und somit auch im gesamten Bereich der Gemeinde Egweil nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen.
Seitens der Gemeinde Egweil werden keine Einwände gegen die vorliegende Planung zur Fortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt (31. Änderung, Neuaufstellung des Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien mit Teilkapitel 6.2.1 Allgemeines und 6.2.2 Windenergie) erhoben.

Bauleitplanung Gemeinde Egweil, Aufstellung eines Bebauungsplan Nr. 13 „Angerweg"; Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs 2 BauGB; Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Vorstellung und Abwägung der Stellungnahmen
Nach Antrag der Grundstückseigentümer vom 25.09.2018 und 15.04.2019 soll am südlichen Ortsrand von Egweil an der Ortsstraße „Angerweg“ ein neues Baugebiet zur Wohnbebauung ausgewiesen werden. Da dieser Bereich laut Flächennutzungsplan bereits als Allgemeines Wohngebiet eingetragen ist, muss der gültige Flächennutzungsplan nicht geändert werden und der Bebauungsplan kann daraus entwickelt werden. Der Bebauungsplan wurde nach mehreren Anläufen zuletzt von der Gemeinde Egweil in einem Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt und mit Gemeinderatsbeschluss vom 04.09.2023 (in der Fassung von 27.02.2023) als Satzung beschlossen. Der Plan wurde entsprechend der - noch damals gültigen - rechtlichen Vorgaben im beschleunigten Verfahren und ohne Umweltbericht (und somit auch ohne eine Ausgleichsplanung) erstellt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 18.07.2023, 4 CN 3.22 den § 13 b BauGB für unionswidrig erklärt. Daraufhin wurde der § 13 b BauGB aus dem Baugesetzbuch gestrichen und den planenden Gemeinden mit dem § 215 a BauGB die Möglichkeit zur Beendigung dieser Bebauungsplanverfahren eröffnet.
Mit Schreiben vom 25.11.2023 wurde der bereits als Satzung beschlossene BPlan - entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) - gerügt. Dies hat zur Folge, dass gemäß dem neu hinzugefügten § 215 a BauGB eine Umweltprüfung (/Vorprüfung des Einzelfalls) nachgeholt werden muss.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte von 28.10.2024 bis einschließlich Montag, den 29.11.2024.
Von Seiten der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sind Stellungnahmen eingegangen.
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen, sowie die Anlage zur Kenntnis. Die dargestellte Leitung wird bei den Arbeiten zur Erschließung beachtet.
Eine Änderung der Planung ist auf Grund der Stellungnahme nicht erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 13 „Angerweg" - Satzungsbeschluss
Nachdem die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen wurden, kann der Bebauungsplan Nr. 13 „Angerweg" als Satzung beschlossen werden.
Der Gemeinderat Egweil beschließt den Bebauungsplan Nr. 13 „Angerweg" der Gemeinde Egweil in der Fassung vom 02.12.2024 des Büros BBI INGENIEURE GMBH (Ingolstadt) als Satzung.

Antrag auf Baugenehmigung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1099/21 Gemarkung Egweil, Römerstr. 10. Beratung und Beschluss
Der Grundstücksbesitzer Römerstr. 10, 85116 Egweil beantragt den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1099/21 Gemarkung Egweil. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 10 „Egweil West".
Eine Prüfung durch das Landratsamt ergab, dass für das Bauvorhaben eine Befreiung hinsichtlich der Dachform für den Eingangsbereich und den Technikraum notwendig ist, da hier laut Bebauungsplan als Dachform für die Hauptgebäude nur Satteldächer, Walmdächer, Zeltdächer und gegengeneigte, höhenversetzte Pultdächer zugelassen sind. Nur Garagen und Nebenanlagen sind auch als Flachdachausführung zugelassen.
Der Gemeinderat von Egweil erteilt das gemeindliche Einvernehmen sowie die Befreiung hinsichtlich der Dachform für das Bauvorhaben Lucas Straßer.

Nachgenehmigung von bestehenden Lagerschuppen, Fl.Nr. 1872, Untere Straße 8, Beratung und Beschluss
Der Grundstücksbesitzer Untere Str. 8, 85116 Egweil möchte mit dem Bauantrag seines bereits errichteten Lagerschuppen auf seinem Grundstück Fl.Nr. 1872 Gemarkung Egweil genehmigen lassen.
Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Egweil. Die beantragten Lagerschuppen sind bereits errichtet. Zur Nachgenehmigung wurden sämtliche Unterschriften der beteiligten Nachbarn eingeholt. Es sind keine Einwände gegen das Bauvorhaben bei der Verwaltung bekannt.
Der Gemeinderat von Egweil erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum eingereichten Bauantrag zur Nachgenehmigung von zwei bestehenden Lagerschuppen.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen:

  1. Bürgermeister Schneider:
    • Informationen aus der VG-Sitzung am 26.11.2024
      Kalkulation Wassergebühr 2025 bis 2025
      Bisher 1,50 €, zukünftig 1,69 €
      Kalkulation Verbesserungsbeiträge Wasserversorgung
      je m³ Grundstücksfläche 0,14 €
      je m³ Geschoßfläche       0,70 €
  2. Aus dem Gemeinderat:
    • Besteht die Möglichkeit auch in Egweil eine Hochvolt-E-Ladesäule evtl. in Zusammenarbeit mit der N-Ergie zu errichten?
      - BGM Schneider: Wird die N-Ergie ansprechen
    • Dank an Burschenverein und "Landfrauen Aktiv" für die weihnachtliche Dekoration des Dorfplatzes
    • Bäume in der Eichstätter Straße vor dem Anwesen Liepold müssen noch gepflanzt werden
      - BGM Schneider: Wird noch nachgeholt
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