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1. September 2025

Bericht aus der 65. Gemeinderatssitzung vom 01.09.2025

Hochwasser Check Gemeinde Egweil mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Information, weiteres Vorgehen, Beratung und Beschluss
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt bietet derzeit Hochwasser-Checks für die Gemeinden an.
Innerhalb der Ortschaft von Egweil gibt es keine Gewässer, von denen in irgendeiner Form Gefahren durch Hochwasser ausgehen. Betroffen können aber Bereiche im Gemeindegebiet sein, da es zu Aufstauungen kommen kann. Im Umwelt-Atlas können die vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellten Hinweiskarten Oberflächenabfluss und Sturzflut eingesehen werden Es stellt sich jetzt die Frage, ob die Gemeinde Egweil in eines der angebotenen Förderprogramme einsteigen soll, um die gefährdeten Bereiche noch besser zu identifizieren und mögliche Gegenmaßnahmen zu planen. Insbesondere käme hier ein Konzept zum Sturzflut-Risikomanagement in Betracht, was mit 75% gefördert wird.
In der Präsentation weist das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt aber auch auf die Allgemeine Sorgfaltspflicht gemäß Wasserhaushaltsgesetz hin
Die Gemeinde Egweil bedankt sich für die Informationen des Wasserwirtschatsamtes Ingolstadt. Derzeit sieht der Gemeinderat hier keinen Bedarf für die Erstellung eines Konzepts zum kommunalen Sturzflutmanagement.

Neubau einer Mittelgarage mit einer Wohneinheit, Untere Straße, Fl.Nr. 775, 775/1. Beratung und Beschluss
Bereits im Jahr 2022 wurde im Gemeinderat eine Bebauung der Grundstücke 775 und 775/1 behandelt und durch das Landratsamt Eichstätt im Oktober 2022 genehmigt.
Nun liegt eine aktualisierte Planung vor. Die Maße des Gebäudes bleiben gleich, allerdings entfällt die im Jahr 2022 geplante Tiefgarage.
Die Stellplätze befinden sich nun im Erdgeschoss, das Dachgeschoß soll als Wohnraum ausgebaut werden. Es werden isolierte Abweichungen beantragt.
Gemäß Entwässerungsplan wird das Regenwasser mittels einer Rigolenentwässerung auf dem Grundstück versickert Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bauantrag und den beantragten isolierten Abweichungen zu. Der Bauplan wird an das Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung weitergeleitet.

Bebauungsplan Nr. 14 - Römerfeld, Vorstellung des Bebauungsplanes, Einleitung des Verfahrens nach §3 Abs 2 BauGB und §4 Abs 2 BauGB. Beratung und Beschluss
Vom 23.04. bis 23.05.2025 fand die frühzeitige Auslegung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 14 - Römerfeld statt. In der Sitzung am 02.06.2025 wurden die hier eingegangen Punkte vorgestellt, besprochen und abgewogen. Anschließend wurde durch das Ingenieurbüro WipflerPlan der Bebauungsplan sowie die Begründung überarbeitet und ergänzt. Änderungen gab es auch in Bezug auf die geforderten Ausgleichsflächen.
Im heutigen Tagespunkt wurde nun der Bebauungsplan Nr. 14 - Römerfeld mit Stand 01.09.2025 durch das Ingenieurbüro WipflerPlan vorgestellt.
Der Bebauungsplan soll unter Punkt 3.3 bezüglich der Höhe der Oberkante des Rohfußboden auf +0,3 und -0,5 m geändert werden.
Der Gemeinderat genehmigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 - Römerfeld. Das Ingenieurbüro WipflerPlan wird gebeten in Verbindung mit der Verwaltung die 2. Beteiligungsrunde durchzuführen.

Bebauungsplan Nr. 6 - Nasse Äcker - 3. Änderung, Vorstellung des Bebauungsplanes, Einleitung des Verfahrens nach §3 Abs 1 BauGB und §4 BauGB. Beratung und Beschluss.
In der Gemeinderatsitzung am 02.06.2025 wurde die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 - Nasse Äcker beschlossen und das Ingenieurbüro Kammer mit der Überplanung beauftragt.
Ziel sollte es sein, den Bebauungsplan an den heutigen Stand der Bebaubarkeit anzupassen und möglichst die in den Vorjahren bereits genehmigten Befreiungen zu integrieren. In der Sitzung des Bauausschusses wurde der Entwurf vorgestellt und besprochen, folgende Änderungen sollen eingearbeitet werden:

  • Punkt 4.1 Walmdach soll bei „Il" aufgenommen werden
  • Wandhöhe bei Punkt 4,3 auf 6,50 m ändern, analog zu BPlan Römerfeld
  • Zisternen sollen unter Punkt 12.1 als Empfehlung aufgenommen werden

Bezüglich der Abstandsflächen sollen die „Alten" Regelungen gelten. Auch sollten nur Doppelhäuser zugelassen werden, keine Mehrfamilienhäuser.
Der Gemeinderat bittet um Einarbeitung der angesprochenen Punkte durch das IB Kammer. Anschließend soll in Verbindung mit der Verwaltung die erste Auslegung des Bebauungsplanes erfolgen.

Kommunale Wärmeplanung; weiteres Vorgehen. Beratung und Beschluss
Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass alle Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung erarbeiten müssen. Kommunen mit höchstens 100.000 Einwohnenden müssen spätestens am 30. Juni 2028 einen Plan vorlegen. Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohnenden können ein vereinfachtes Verfahren anwenden. Bei einer Antragstellung beträgt der Zuschuss 60 Prozent der sogenannten förderfähigen Gesamtausgaben, für finanzschwache Kommunen sind es dann 80 Prozent.
Der erstellte Wärmeplan ist unverbindlich und hat nur Empfehlungscharakter. Für die Umsetzung muss ein kommunaler Beschluss gefasst werden. Die Einteilung in bestimmte Wärmeversorgungsgebiete hat also nicht zur Folge, dass die ausgewiesene Wärmeversorgungsart verpflichtend genutzt werden muss. Für die Bürgerschaft in den betroffenen Gebieten ergibt sich auch kein Anspruch auf eine entsprechende zukünftige Wärmeversorgung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie weiterer relevanter Akteure ist für die Wärmeplanung sehr wichtig. Alle Akteure sollen z.B. durch Stellungnahmen oder Erteilung von sachdienlichen Hinweisen am Prozess der Wärmeplanung mitwirken. Auch eine freiwillige Bürgerumfrage ist denkbar. Die Ergebnisse der einzelnen Planungsschritte sowie der finale kommunale Wärmeplan müssen veröffentlicht werden.
Die Gemeinde Egweil muss eine kommunale Wärmeplanung durchführen. Nun soll ein Förderantrag eingereicht werden und Angebote für die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung eingeholt werden. Geplant ist die Erstellung der geforderten kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2026.

Erlass einer neuen Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung der Gemeinde Egweil (Stellplatzsatzung) - Beratung u. Beschluss
Die zum 01.10.2025 in-kraft-tretende Änderung der Bayerischen Bauordnung macht es notwendig, dass wir die Stellplatzsatzung vom 18.03.2016 ändern bzw. neu erlassen.
Kurz zusammengefasst ist die Situation die, dass die Gemeinden zukünftig nicht mehr Stellplätze fordern dürfen als in der Anlage der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze vom 30. November 1993 in ihrer jeweils gültigen Fassung geregelt ist.
Im neuen Satzungsentwurf, der zur Beschlussfassung vorgelegt wird, beziehen sich die Anzahl der herzustellenden Stellplätze dann auf die jeweils geltenden gesetzlichen Festlegungen und enthalten dennoch weiterhin die bisherigen Vorgaben.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

  1. Bürgermeister Schneider:
    • Zusage Burschenverein 250€ für Volksfestbus
    • Burschenverein errichtet zusätzliche Sitzmöglichkeit an der Karstquelle
    • Container-Abbau Kindergarten beginnt am 16.09.2025, Strom / Wasser bereits abgeschlossen
    • Beginn Baustelle Regenwasserkanal Wiesenweg 15.09.2025 - Dauer ca. 8 Wochen
    • Bücherturm-Paten: 4 Personen sich gemeldet
  2. Aus dem Gemeinderat:
    • Begrünung der Straße zum Wertstoffhof sowie Anbringung einer Absperrung im Kurvenbereich
      - BGM Schneider: Hier muss noch Humus aufgefüllt werden, anschließend wird eingesät. Sollte bis zum Frühjahr wieder „grün" sein. Die Absperrung wird nachträglich noch errichtet
    • Ist es möglich nochmals zu versuchen, einen Radweg am Pettenhofener Bug zu bauen?
      - Das Grundstück gehört dem Landkreis Eichstätt, aber es wird nochmals Verbindung aufgenommen
    • Hannelore Huber: Ist es möglich die Straße „Kirchweg" auch auf 30 km/h zu beschränken?
      - BGM Schneider: Wird mit Verwaltung besprochen und geklärt
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