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2. Februar 2026

Bericht aus der 70. Gemeinderatssitzung vom 02.02.2026

Vorstellung des Haushaltes 2026 für den Betrieb der beiden Kindergärten Egweil, Beratung und Beschluss.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. Bürgermeister Schneider auch Herrn Gorum und Frau Schneider vom Bayerischen Roten Kreuz - Kreisverband Eichstätt.
Die Haushaltsthematik 2025 der Kindergärten Spatzennest und Waldspatzen sind dem Gemeinderat bekannt. Dies war auch Thema der Sitzung des Kindergarten- / Jugend- und Sozialausschusses am 22.01.2026 gemeinsam mit den Elternbeiräten, Personal und Leitung der Kindergärten.
Auch die derzeitigen Geburtszahlen in Egweil wurden dort angesprochen:
Aufgrund der Geburtenzahlen ist es derzeit nicht möglich, alle gem. der Betriebserlaubnis verfügbaren Plätze zu befüllen. Als Konsequenz ist es daher unvermeidbar, auch personell auf die derzeitige Situation zu reagieren.
Zum Ende des Kindergartenjahres werden 16 Kinder in die Grundschule wechseln. Der nun vorliegende Haushalt wurde mit den bekannten Anmeldungen kalkuliert.
Somit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 folgendes Defizit:

  • Spatzennest :  152.763,90 €
  • Waldspatzen :   38.667.09 €

Bezüglich des Defizits wurde auch in der Besprechung am 22.01.2026 von den Elternbeiräten vorgeschlagen, die Elternbeiträge zu erhöhen. Die möglichen Beiträge wurden vorgestellt, ein Beschluss hierüber ist für die Sitzung am 02.03.2026 vorgesehen und geplant.
Der Gemeinderat nimmt die Haushaltsplanung 2026 für das Spatzennest und der Waldspatzen zur Kenntnis. Das sich für die Gemeinde Egweil dargestellte Defizit soll weiterhin gemeinsam mit Träger, Elternbeirat und Personal gesenkt werden. Dies macht auch eine Anpassung des Anstellungsschlüssel notwendig und ggf. auch eine noch zu besprechende Erhöhung der Elternbeiträge.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr.6 „Nasse Äcker“ der Gemeinde Egweil mit Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat Egweil hat in seiner Sitzung am 01.12.2025 die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Es wurden hierzu entsprechende Abwägungsbeschlüsse gefasst. Gleichzeitig wurde ein neuer Entwurf in der Fassung vom 01.12.2025 gebilligt und es wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB mit dem Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Nasse Äcker“ der Gemeinde Egweil mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2025 und die umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen beschlossen. Diese lagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 öffentlich aus bzw. es wurden die TöB (Träger öffentlicher Belange) angeschrieben.
Der Gemeinderat Egweil beschließt die mit der Ladung zur Verfügung gestellten Abwägungsbeschlüsse zum durchgeführten Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB zum Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Nasse Äcker“ der Gemeinde Egweil mit Begründung in der Fassung vom 01.12.2025 en bloc. Der Gemeinderat Egweil fasst den Satzungsbeschluss unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Abwägungsbeschlüsse zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Nasse Äcker“ der Gemeinde Egweil mit Begründung in der Fassung vom 02.02.2026.

Bauantrag auf Aufstockung Bürogebäude, Ingolstädter Str. 31, Fl.Nr. 546. Beratung und Beschluss.
Das bestehende Bürogebäude Ingolstädter Str. 31, 85116 Egweil soll aufgestockt und dort eine Wohneinheit eingebaut werden. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Im Erdgeschoss und teilweise im Obergeschoss sind bereits Büroräume untergebracht. Durch Aufstockung des Gebäudes um ein weiteres Stockwerk soll eine Wohneinheit eingebaut werden.
Bei der neuen Wohneinheit sind die Vorgaben des seit 31.10.2025 geltenden Bauturbo anzuwenden. Die Gemeinde muss daher die Zustimmung nach § 36a Abs. 1 BauGB zum Bauvorhaben erteilen.
Die Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben, Einwände gegen das Bauvorhaben sind bei der Verwaltung nicht bekannt. Der Gemeinderat von Egweil erteilt die Zustimmung nach § 36a Abs. 1 BauGB zum Bauantrag. Die Stellungnahme wird an das Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung weitergeleitet.

Bauantrag zur Errichtung von zwei Wohnhäusern mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1826/1 Gemarkung Egweil. Beratung und Beschluss
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1826/1 Gemarkung Egweil, Eichstätter Str. 31 sollen zwei Wohnhäuser mit Stellplätzen errichtet werden.
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Für das Vorhaben wurde bereits ein Vorbescheid beim Landratsamt Eichstätt beantragt. Mit Vorbescheid vom 11.09.2025 wurde die Bauvoranfrage als planungsrechtliche Zulässigkeit festgestellt.
Die Stellplätze werden auf dem Grundstück ausgewiesen. Der Bauantrag ist entsprechend dem Vorbescheid ausgefertigt.
Der Gemeinderat von Egweil erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag. Die Stellungnahme wird dem Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung weitergeleitet.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

  1. Bürgermeister Schneider:
    • 17.04.2026 ab 18:15 Uhr Inspektion FFW Egweil mit anschließender Übung
    • Personal Wahl
  2. Aus dem Gemeinderat:
    • Gibt es bereits ein Feedback der Orgagruppe bezüglich der Alternative zum Bücherschrank?
      - BGM Schneider: Alternativ sollte ein Bücherregal im Sportheim aufgestellt werden. Hier wurde mit der Orgagruppe nicht gesprochen, da sich diese lediglich auf den Bücherschrank beschränkt hat. Ein passender Aufstellungsort für das alternative Regal wird noch mit dem Vorstand des TSV Egweil festgelegt.
    • Auf Wunsch mehrerer Eltern der Waldkindergartenkinder, soll nach Möglichkeit die Matschküche und die Werkbank, sofern diese nicht beschädigt sind, vor der Entsorgung der Brandrückstände aufbewahrt werden.
      - BGM Schneider: Bauhof kümmert sich darum
    • Wie steht es um die aktuelle Personalsituation in der VG?
      - BGM Schneider: Die ausgeschriebene Stelle des stellvertretenden Kämmerers kann zeitnah nachbesetzt werden.
    • Die Verbindungsstraße zur Staatsstraße nach Neuburg muß dringend saniert werden. Die Risse in der Fahrbahn werden immer mehr und größer
      - BGM Schneider: Fraglich ist, ob es ausreichend wäre, nur die Risse zu sanieren. Wahrscheinlich ist es notwendig die ganze Straße incl. des Seitenstreifens zu sanieren. Und diese Maßnahme ist derzeit finanziell sehr kritisch. Es werde aber trotzdem versucht, mit der beauftragten Firma für das Baugebiet Römerfeld hier eine Lösung zu finden.
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