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  07|2017

Bericht aus der 39. Gemeinderatssitzung Egweil am 12. Juni 2017

Montag, 12. Juni 2017

 

  • Bauantrag von Frau Beate Schimmer–Donabauer und Herrn Markus Donabauer auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf FlurNr. 1099/11
    Die Antragssteller wollen auf Fl.Nr. 1099/11 Gem. Egweil (Baugebiet „Egweil West“) ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Freistellungsverfahren errichten. Für das Bauvorhaben wird ein Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Der Planer und Bauherr versichern daher die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes. Der Gemeinderat Egweil erteilt das gemeindliche Einvernehmen und leitet den Bauantrag an das Landratsamt Eichstätt weiter

  • Bauantrag von Johannes Hirsch auf Errichtung eines Einfamilienhauses im Genehmigungsfreistellungsverfahren auf FlurNr. 1165/7, Neuburger Straße 39
    Herr Johannes Hirsch will auf Fl.Nr. 1165/7 Gem. Egweil ein Einfamilienhaus im Freistellungsverfahren zu errichten. Für das Bauvorhaben des Einfamilienhauses wird ein Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Der Gemeinderat Egweil hat das gemeindliche Einvernehmen erteilt leitet den Bauantrag weiter Der Bauherr beantragt zusätzlich eine isolierte Befreiung von der Festsetzung des B-Planes und den Einbezug des gemeindlichen Grünstreifens vor seinem Grundstück als Stauraum. Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Egweil West“ hinsichtlich der Nr. 6 a „Stauraum“ zu.

  • Antrag von Herrn Kiemele Waldemar, Neuburger Str. 40a, auf isolierte Befreiung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nasse Äcker“ zur Errichtung eines Gartengeräteschuppens. Beratung und Beschluss.
    Herr Waldemar Kiemele möchte auf seinem Grundstück Fl.Nr. 1098/22 Gemarkung Egweil ein Gartengerätehaus errichten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 6 „Nasse Äcker“ Egweil. Das Gartengerätehaus soll außerhalb der Baugrenze in der festgesetzten Ortsrandeingrünung errichtet werden. Zudem soll das Gerätehaus ein Pultdach erhalten. Der Gemeinderat stimmt den isolierten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 „Nasse Äcker“ hinsichtlich der Ortsrandeingrünung und der Dachform zu.

  • Breitbandausbau, Angebot Telekom Deutschland auf Errichtung einer Glasfaserverbindung zum Sportheim und zur Kläranlage. Beratung und Beschluss
    Im Rahmen des Breitbandausbaus bietet die Deutsche Telekom AG an, für 599,95 € pro Haushalt einen Glasfaserhausanschluss zu verlegen. Möglich wäre ein solcher Anschluss für die Kläranlage und das Sportheim.Der Gemeinderat stimmt dem Auftrag für die Verlegung eines Glasfaseranschlusses für die Kläranlage Egweil und das Sportheim Egweil zu. Die Kosten trägt insgesamt die Gemeinde Egweil.

  • Entlastung für Haushaltsjahr 2016. Beratung und Beschluss.
    1. Bürgermeister Johannes Schneider ist gem. Art. 49 GO persönlich beteiligt und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Als zweiter Bürgermeister der Gemeinde Egweil übernimmt Martin Hirsch die Leitung der Sitzung. Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Die vor der Beschlussfassung vorgeschriebene örtliche Prüfung der Rechnung und Feststellung für das Rechnungsjahr 2016 wurden durchgeführt.Der Gemeinderat spricht die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 aus.

  • Antrag Hirsch Hochbau – Tiefbau auf Änderung der bestehenden Kanalisation und Änderung des Einfahrtsbereiches auf FlurNr. 542.
    Die Fa. Hirsch Bau Egweil beantragt bei der Gemeinde Egweil
    1. den Anschluss einer eigenen Druckleitung für die Fl.Nrn. 546 und 546/3 an den bereits vorhandenen Revisionsschacht im Bankettbereich von Fl.Nr. 546/1. Einen Aufbruch der Kreisstraße ist hierfür nicht erforderlich.
    2. die Änderung der Einfahrt zwischen Neuburger Str. 31 und Neuburger Str. 33. Hierfür soll der gemeindeeigene Feldweg Fl.Nr 542 auf einer Länge von ca. 40 m befestigt
    werden.
    Der Gemeinderat stimmt den Anträgen der Fa. Hirsch Bau Egweil wie vorstehend zu. Alle Kosten trägt die Fa. Hirsch Bau.

  • Ortsrecht, Widmung „Römerstraße“ gem. Art. 6 Bayerisches Straßen-, Wegegesetz
    In der 23. Sitzung des Gemeinderates am 01.02.2016 wurde die Bezeichnung „Römerstraße“ für die Straße im Baugebiet „Egweil West“ festgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt war die Gemeinde Egweil noch nicht Eigentümer des Straßengrundes. Eine Widmung konnte deshalb noch nicht erfolgen. Der Gemeinderat Egweil widmet das Grundstück Fl.Nr. 1099 Gem. Egweil mit der Bezeichnung „Römerstraße“ gem. Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz.

  • Festlegung Standort Ortsschild nach Abschluss der Baumaßnahmen „Egweil – West“.
    Bürgermeister Schneider stellt die möglichen Varianten für die Aufstellung des Ortsschildes vor. In der Diskussion wird deutlich, dass eine endgültige Entscheidung vor Ort nach Ende der Bauarbeiten getroffen werden sollte. Die Belange der Landwirtschaft, der Anlieger sowie eine gute Sicht bzw. ein nicht zu großer Abstand zur Bebauung sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen
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