© Gemeinde Egweil im AltmuehlNet - 2024
AEN
  08|2017

Bericht aus der 40. Gemeinderatssitzung Egweil am 3. Juli 2017

Montag, 3. Juli 2017

 

  • Bauantrag von Herrn Josef Neumeier, Ingolstädter Str. 34, zur Errichtung einer Dachgaube.
    Herrn Josef Neumeier, Ingolstädter Str. 34 in Egweil möchte auf seinem Haus eine Dachgaube errichten. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Einwände gegen das Bauvorhaben sind der Verwaltung nicht bekannt. Der Gemeinderat Egweil erteilt das gemeindliche Einvernehmen und leitet den Bauantrag an das Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung weiter.

  • Antrag auf isolierte Abweichung von der zulässigen Grenzbebauung zur Errichtung eines Carports durch Herrn Rene Klettke, Ingolstädter Str. 19.
    Herr Rene Klettke, Ingolstädter Str. 19, 85116 Egweil möchte im Anschluss an seine Garage ein Carport errichten. Der Carport wird nicht mit der Garage verbunden und ist daher ein genehmigungsfreies Bauvorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Da Herr Klettke bereits eine Garage mit 9 Meter Länge an der Grenze errichtet hat und der Carport 3 Meter an die Grenze gebaut werden soll benötigt er eine isolierte Abweichung von der zulässigen Grenzbebauung. Zuständig für die Erteilung ist das Landratsamt Eichstätt. Die Gemeinde muss das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Der Gemeinderat Egweil stimmt dem Antrag auf isolierte Abweichung von der zulässigen Grenzbebauung zur Errichtung eines Carports zu und leitet den Bauantrag an das Landratsamt Eichstätt zur Genehmigung weiter.

  • Dorferneuerung, Abrechnung der Unteren Straße, Abrechnungsgebiet, Festlegung der Straßenkategorie gem. Straßenausbaubeitragssatzung.
    Die Untere Straße in Egweil wurde von der Einmündung in die Eichstätter Straße bis zur Einmündung in den Schulweg im Rahmen der Dorferneuerung ausgebaut. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Eichstätt kann ein Abschnitt nur gebildet werden, wenn im Bauprogramm der Gemeinde ein weiterer Ausbau vorgesehen ist. Die Abrechnung hat daher auf den gesamten Straßenzug der Unteren Straße zu erfolgen.

  • Festlegung Standort Ortsschild nach Abschluss Erschließung „Egweil - West”.
    Ortsschilder sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Der Gemeinderat beschließt daher, das Ortsschild hinter dem Anwesen Bendfeldt, Neuburgerstr. 47 aufzustellen.

  • Feldgeschworenenordnung des Freistaats Bayern, Vorschläge zur Vereidigung neuer Feldgeschworenen.
    1. Bürgermeister Johannes Schneider berichtet dem Gemeinderat, dass sich die Gemeinderäte Manfred Engel und Berthold Mertel bereit erklärt haben, neben den beiden vorhandenen Feldgeschworenen Ludwig Sengl und Rudolf Ernst das „Amt” des Feldgeschworenen zu übernehmen. Nach einer im Juli stattfindenden Informationsveranstaltung werden die beiden neuen Feldgeschworenen dann vereidigt.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.