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3. Dezember 2018

Bericht aus der 58. Gemeinderatssitzung vom 3. Dezember 2018

 

  • Abwasseranlage, Ermächtigung des 1. Bürgermeisters zum Abschluss von Gestattungsverträgen mit den verantwortlichen Stellen der Kreisstraßen im Zusammenhang mit notwendigen Grabungsarbeiten. Beratung und Beschluss.
    Für die erstmalige Herstellung eines Abwasseranschlusses an das Kanalnetz der Gemeinde Egweil muss in der Regel ein Grundstück des Landkreises oder des Freistaates Bayern (Kreisstraße bzw. Staatsstraße) genutzt werden. In Zukunft ist für Nutzung von Grund des Landkreises Eichstätt oder des Freistaates Bayern eine Gestattung des Straßenbaulastträgers notwendig. Mit diesem Vorgehen soll die einwandfreie Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch den Nutzer sichergestellt werden.
    Der Gestattungsvertrag wird von der VG Nassenfels bei der zuständigen Behörde beantragt. Nach Unterschrift durch den Bürgermeister oder 2. Bürgermeister darf mit der Baumaßnahme begonnen werden. Der Bürgermeister der Gemeinde Egweil oder 2. Bürgermeister wird vom Gemeinderat Egweil durch Grundsatzbeschluss ermächtigt, Gestattungsverträge mit dem Landkreis Eichstätt und den zuständigen Behörden des Freistaates Bayern, zur Verlegung von Abwasser- und Regenwasseranschlüssen auf deren Grund, abzuschließen.
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  • Bürgerversammlung Gemeinde Egweil am 25.11.2018 - Anfragen / Wünsche der Bürger, Beratung und Beschluss.
    Anregungen:
    • Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h im Bereich der „Trogkurve”
      Der Vorschlag wird an das Landratsamt Eichstätt als für die Kreisstraßen zuständige Behörde weitergereicht.
    • Spiegel Kreuzungsbereich Eichstätter Straße - Attenfelder Weg
      Zur Verbesserung der Sicht des vom Attenfelder Weg kommenden Verkehrs wird die Anbringung eines großen Spiegels im Einmündungsbereich in die Eichstätter Straße, von Nassenfels kommend, gewünscht. Die Straßenverkehrsbehörden stimmen in der Regel nur einer Anbringung von kleinen Spiegeln zu. Durch das Fehlen eines Spiegels sind die Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich eher zurückhaltender.
    • Gestaltung der Spielplätze am Kindergarten und am Sportplatz
      Die Spielplätze der Gemeinde Egweil werden regelmäßig durch ein zertifiziertes Büro auf Mängel untersucht. Die weitere Ausgestaltung verbunden mit einer Anschaffung von weiteren Spielgeräten soll im kommenden Jahr besprochen und weiterverfolgt werden.
    • Pflege von Grünstreifen
      Die Pflege eines gemeindlichen Grünstreifens vor dem eigenen Anwesen wurde und wird von vielen Anliegern übernommen. Es ist ein Beitrag zum Ortsbild der Gemeinde Egweil. Dafür vielen Dank. In der Bürgerversammlung wurde angeregt, dass die Gemeinde Egweil diese Pflege, nicht nur sporadisch sondern regelmäßig, durch die Gemeindearbeiter erledigen soll. Die Kapazitäten der Gemeindearbeiter lassen es nicht zu, in der Vegetationszeit alle Grünstreifen zu mähen, ohne dass Kernaufgaben vernachlässigt werden müssten.
    • Karstquelle
      Essen für die freiwilligen Helfer. Der Anregung wird gerne nachgekommen.
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