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4. Februar 2019

Bericht aus der 61. Gemeinderatssitzung vom 4. Februar 2019

 

  • Aufstellung Bebauungsplan Nr. 26 „Hallfeld” des Marktes Nassenfels, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
    Der Markt Nassenfels bittet im Rahmen des Verfahrens „Träger öffentlicher Belange” um Stellungnahme zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Hallfeld”. Die wesentlichen Punkte des geänderten Bebauungsplanes werden von Bürgermeister Schneider erläutert und anhand der Unterlagen präsentiert. Die Gemeinde Egweil erhebt keine Einwände gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans „Hallfeld”.

  • Antrag auf Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung für die Fläche 94/22, Gemarkung Egweil, Vorstellung der Entwurfsfassung, weiteres Vorgehen.
    Es wurde ein Antrag auf Aufstellung einer Satzung gem. § 34 BauGB gestellt und bereits einen ersten Entwurf einer solchen Satzung vorgelegt.
    Folgende Eckpunkte sind gem. Verwaltung unbedingt zu beachten:
    • Der Aufwand zur Aufstellung einer gemeindlichen Satzung ist vergleichbar mit der Aufstellung eines normalen Baugebietes.
    • Es sind komplette Unterlagen – Satzung, Begründung und Erschließungsplanung zu erstellen und dem GR zur Genehmigung vorzulegen.
    • Der Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Aufstellung und Durchführung der Satzung durch den Begünstigten durch den Vorhabenträger steht grundsätzlich nichts entgegen. Das Büro muss hierfür aber geeignet sein.
    • Die Festsetzungen des Satzungsentwurfes hinsichtlich der Nutzungserlaubnis und der Kopplung mit dem Pachtvertrag, sowie die Rückbauverpflichtung sind durch das später beauftrage Büro mit dem LRA abgestimmt werden.
    Folgende Punkte wären allgemein zu berücksichtigen:
    Ein Vorvertrag mit folgenden Inhalten ist im Vorfeld abzuschließen:
    • Es erfolgt eine komplette Kostenübernahme durch den Begünstigten inkl. Verwaltungskosten.
    • Eine Verpflichtung zur Durchführung des Bauleitverfahrens besteht nicht
    • Eine Garantie für einen Abschluss der Bauleitverfahren übernimmt die Gemeinde nicht
    • Die Gemeinde ist von Kosten und Schadensersatzforderungen freizustellen
    Die Gemeinde Egweil hat die Absicht eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Fläche 94/22, Gemarkung Egweil aufzustellen. Inhaltliche Vorgaben sind mit dem Gemeinderat abzustimmen. Zur rechtlichen Klarstellung ist ein Vorvertrag abzuschließen.
    Vorstellung und Genehmigung von Planunterlagen, vorhabenbezogener B-Plan auf einer Teilfläche FlurNr. 66, Gemarkung Egweil.
    Die neuen Unterlagen vom beauftragten Büro vom 23.01.2019 wurden dem GR ebenfalls im Vorfeld zur Einsicht und der Bitte um Überlegungen zu den geplanten Festsetzungen übersandt. Die vorgelegten Entwurfs-Pläne vom 04.02.2019 werden zur Kenntnis genommen.
    Weiteres Vorgehen:
    1. Klärung der noch offenen Punkte
    2. Aktualisierung der Unterlagen
    3. Weitergabe der Planungen zur Prüfung / Ing - Büro
    4. Erarbeitung eines Städtebaulichen Vertrages
  • Bestätigung des neu gewählten 1. Kommandanten und Kommandanten–Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Egweil durch den Gemeinderat.
    1. Bürgermeister Johannes Schneider berichtet dem Gemeinderat, dass bei der Feuerwehr–Dienstversammlung am 27.01.2019 in Egweil Herr Thomas Heinrich zum 1. Kommandanten und Herr Tobias Schlamp zum Kommandanten Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Egweil wiedergewählt wurden. Der Gemeinderat stimmt der wieder gewählten Kommandanten Herrn Thomas Heinrich und Herrn Tobias Schlamp zu.

  • Kindergarten Egweil, Vorstellung des geplanten Gartenkonzeptes.
    Am 28.01.2019 fand im Kindergarten St. Franziskus Egweil im Rahmen eines Elternabends die „Vorstellung des geplanten Gartenkonzeptes” statt. Der Plan ist derzeit im Kindergarten ausgehängt, damit sich alle Eltern nochmals hierüber informieren können, ggf. Änderungswünsche einbringen und sich für die Mitarbeit bei Projekten melden.
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