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7. Juni 2021
Bericht und Foto: Hans-Peter Gabler

KiTa - Wassermatschanlage teurer als erhofft
Egweiler Gemeinderat gibt drittes Angebot in Auftrag

 

  • Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 298/8 Gemarkung Egweil, Ingolstädter Str. 42. Beratung und Beschluss.
    Frau Jennifer Cindy Habermeier und Herr Christoph Auenmüller, Schulstr. 11, 86633 Neuburg/Do. beabsichtigen auf dem Grundstück Fl.Nr. 298/8 ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. Für das Bauvorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Hierbei wurde eine planungsrechtliche Zulässigkeit für das Bauvorhaben festgestellt.
    Der Entwässerungsplan wurde vorgelegt. Die Stellplatzsatzung ist durch die Errichtung der Doppelgarage erfüllt. Einwände gegen das Bauvorhaben sind bei der Verwaltung nicht bekannt.
    Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 298/8, Ingolstädter Straße 42.
  • Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzbau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/2 Gemarkung Egweil, Schulweg 1. Beratung und Beschluss.
    Frau Maria Bauer, Kirchweg 6,85116 Egweil möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/2, Schulweg 1 ein Wohngebäude abbrechen und durch einen Neubau ersetzen. Sie beantragt einen Vorbescheid zur Abklärung von Anträgen auf Abweichung von den Abstandsflächen und zur Stellplatzsatzung. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße beantragt Sie eine Abweichung hinsichtlich der Abstandflächen. Das neue Wohnhaus soll als Ersatz für das bestehende Wohnhaus an gleicher Stelle und mit gleichen Ausmaßen errichtet werden. An der Nordseite ist ein Grenzanbau geplant. An der Westseite ist ein Abstand von 2,5 m und nach Süden ein Abstand von 3,00 m vorgesehen.Zuständig für die Erteilung von Abweichungen von den Abstandflächen ist das Landratsamt. Der Antrag wird unter Vorlage einer Begründung für die Abweichung vorgelegt. Die Gemeinde muss das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilen. Außerdem wird eine Abweichung hinsichtlich der gemeindlichen Stellplatzsatzung gestellt. Das vorhandene Wohnhaus hat bislang keinen Stellplatz. Beim Ersatzbau wird ein Stellplatz zum neuen Wohnhaus errichtet. Dem Antrag ist eine eingehende Begründung beigefügt. Das Landratsamt kann gemäß § 5 der Stellplatzsatzung Abweichungen im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilen.
    Die entstehende Diskussion drehte sich um den Umgang des Antrags im Hinblick auf die gemeindliche Stellplatzsatzung. Beim bestehenden Anwesen gibt es keinen Stellplatz, der Neubau würde einen Stellplatz enthalten. Dies würde die Vorgaben der Stellplatzsatzung zwar nicht erfüllen, aber eine Verbesserung der jetzigen Stellplatzsituation darstellen.
    Der Gemeinderat erteilt mehrheitlich seine Zustimmung für den Vorbescheid zum Ersatzbau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 36/2, Schulweg 1.
  • Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 36 Gemarkung Egweil, Schulweg 3. Beratung und Beschluss.
    Frau Anja Karmann und Herr Benedikt Benzinger, Eichstätter Str. 9, Nassenfels möchten auf dem Grundstück Fl.Nr. 36 ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten.
    Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Das auf dem Grundstück vorhandene Wohnhaus, Schulweg 3 bleibt bestehen. Das neue Wohnhaus wird auf dem Grundstück unter Abbruch von Nebengebäuden errichtet. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Stellplätze nach der Stellplatzsatzung werden durch Errichtung der Doppelgarage erfüllt. Einwände gegen das Bauvorhaben sind bei der Verwaltung nicht bekannt.
    Obwohl die Entwässerung des Bauvorhabens eine Verbesserung der momentanen Situation darstellt, wünscht sich der Gemeinderat einen Hinweis auf eine zusätzliche Zisterne.
    Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 36, Schulweg 3.
  • Kindertageseinrichtung Egweil, Vorstellung des Angebotes zur Errichtung einer Wassermatschanlage, Beratung und Beschluss.
    Gemeinderatssitzung Juni 2021
    Das Spielplatzangebot im Egweiler Kindergarten soll um eine Wassermatschanlage erweitert werden. Die Anlage ist hervorragend für die Kinder geeignet, weil es viel Raum für kreatives spielen lässt. Es hängt aber noch an der Finanzierung.
    Das Thema wurde bereits in den Sitzungen vom 12.04. und 03.05.2021 behandelt:
    Per Mail ging bei Herrn Bürgermeister Schneider ein überarbeitetes Angebot ein, dass nach Preisanpassung wegen Materialverteuerung und Streichung des Wassersteins für die Kinderkrippe nur geringfügig günstiger war als das erste Angebot vom 19.03.21.
    Auf Nachfrage zum Preis für Lieferung und Aufbau, erklärte Herr Lehmann, dass der für die Kinderkrippe geplante Wasserstein bezüglich des Aufbaus „nicht ins Gewicht fällt' da dieser nur positioniert werden muss. Bei den Kosten Lieferung und Aufbau ist daher keine Preissenkung mehr möglich, da sich weder die Transportkosten noch die Arbeitszeit verringern.
    Die Leiterin des Egweiler Kindergartens - Frau Manuela Stadler - hat das Angebot unterbreitet, dass der Kindergarten sich an der Beschaffung per Spenden finanziell beteiligt und die Differenz zwischen Angebotspreis und Limit der Gemeinde aus eigenen Mitteln zuschießt. In einer längeren Diskussion wurden nochmals der Standpunkt der Gemeinde diskutiert und Möglichkeiten der Nachbesserung durch die Firma aquacado oder Eigenleistungen des Kindergartens (finanzieller Zuschuss, Eigenleistung durch Elternbeirat) besprochen. Als Ergebnis wurde vereinbart, ein erneutes Angebot der Firma aquacado anzufordern mit der Forderung, dass die Erdarbeiten im Angebotspreis enthalten sind und keine weiteren Kosten anfallen bei Beauftragung. Die Verlegung der Wasserleitung (wie schon beschlossen) wird durch die Gemeinde erfolgen.
  • Initiative „BayernWLAN” - Mögliche Einrichtung von Hotspots mit Unterstützung des Freistaates Bayern; weiteres Vorgehen. Beratung und Beschluss.
    Die Initiative „BayernWLAN” wurde bereits im Rahmen der Gemeinderatsitzung am 10.10.2016 vorgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Tagesordnungspunkt aufgrund der Planungen zum Breitbandausbau und der damit fehlenden Bandbreite damals vertagt. Mit „BayernWLAN" soll ein dichtes Netz kostenfreier Hotspots im Freistaat Bayern geknüpft werden. Die Gemeinde trägt die Betriebskosten und kann die Konditionen des Rahmenvertrages für weitere Standorte nutzen. Die Höhe der Betriebskosten richtet sich nach der Anzahl und Art der benötigten Accesspoints. Die Reichweite kann 100 -300 m betragen. Am gewünschten Standort sollte die verfügbare Bandbreite mindestens 16 Mbit/s betragen.
    Für den Ausbau von „Bayern WLAN” kann man mit einer finanziellen Unterstützung für die Ersteinrichtungskosten von bis zu 10.000 Euro brutto rechnen. Pro 2.500 Euro brutto wird der Ausbau eines Accesspoints erwartet.
    Die Gemeinde muss den BayernWLAN-Hotspot für mindestens ein Jahr ab Inbetriebsetzung betreiben (laut Standortvertrag). Gegenüber Vodafone gibt es keine Mindestvertragslaufzeit. Die Kosten für die Gemeinde betragen je Accesspoint ca. 92€ (indoor) und 100€ (outdoor) Als mögliche Accesspoints wurden vorgeschlagen und diskutiert Gemeindezentrum, Sportplatz, Spielplatz, Kindergarten und Bauhof. Die Gemeinde Egweil bekundet weiterhin Ihr Interesse am Thema „BayernWLAN”, sieht aber im Moment keinen Bedarf an der Einrichtung.
  • Lokale Aktionsgruppe (LAG) Altmühl - Donau, weitere Mitgliedschaft der Gemeinde Egweil, Beratung und Beschluss.
    Die LAG Altmühl-Donau e. V. ist ein Zusammenschluss aus 19 Kommunen und rund 60 Mitgliedern im Landkreis Eichstätt. Sie wurde 2014 gegründet und im März 2015 im LEADER-Programm der EU für die Förderperiode 2014-2020/22 anerkannt. Seitdem konnten 34 Projekte [Stand Mai 2021] mit einem Gesamtinvestitionsbetrag von rund 4 Mio. € davon rund 1,4 Mio. € LEADER-Fördermittel unterstützt werden. Die Projekte dienten dabei vier Entwicklungszielen: „Region”, „Gemeinschaft”, „Orte" und „Energie”. Hervorzuheben gilt auch der Kleinprojektefonds „Unterstützung Bürgerengagement” der in der Förderperiode 2014-2020/22 erstmals initialisiert wurde. Es werden Einzelmaßnahmen von Vereinen und nicht organisierten losen Gruppierungen unbürokratisch durch die LAG unterstützt. Der Fördersatz liegt bei 90% der Nettokosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 2.500 Euro. Dieser Kleinprojektefonds ist einmalig und unterstützt diejenigen, die sonst keine Möglichkeit auf eine Förderung haben und zeigt den hohen Stellenwert des bürgerschaftlichen Engagements auf. Für die neue Förderperiode möchte sich die LAG Altmühl-Donau mit einer neuen lokalen Entwicklungsstrategie für die Förderperiode 2023-2027 bewerben.
    Die Gemeinde Egweil beschließt einstimmig für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 weiterhin Mitglied in der LAG Altmühl-Donau zu bleiben.
  • Zisternenförderung der Gemeinde Egweil, Erlass neuer Förderrichtlinien, Beratung und Beschluss.
    Die neuen Richtlinien zur Zisternenförderung waren schon Thema in der Sitzung am 03.05.2021.
    Die überarbeitete Version der neuen Zisternenförderung wurde besprochen und vor allem im §4 entstand Diskussionsbedarf. Es wurde angeregt, eine weitere Art der Zuwendung in die neue Förderrichtlinie aufzunehmen - reine Versickerungsschächte ohne Überlauf in den öffentlichen Kanal. Der Entwurf der Förderrichtlinien wird erneut zu überarbeiten - sowohl inhaltlich als auch redaktionell.
  • Errichtung einer Bushaltestelle im Attenfelder Weg, Rückmeldung der Anwohner, weiteres Vorgehen, Beratung und Beschluss.
    Der Tagesordnungspunkt zur geplanten neuen Bushaltestelle war ebenfalls schon Thema in der letzten Sitzung des Gemeinderates. Inzwischen liegen sowohl die Rückmeldung der Anwohner, eine Stellungnahme von Seiten des Ordnungsamtes sowie ein aktualisiertes Angebot der Firma Metallbau Ziegler vor.
    Es wurden die im Umgriff der geplanten Bushaltestelle angrenzenden 5 Grundstücksbesitzer angeschrieben und über die Planungen von Seiten der Gemeinde Egweil informiert.
    Als Gründe gegen den geplanten Ort für die neue Bushaltestelle sprechen (aufgrund der Rückmeldungen) die Notwendigkeit der Einziehung bzw. Umstufung (Abstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges in ein beschränkt-öffentlichen Weg, z.B. Geh- und Radweg). Außerdem ist die Gefährdung der wartenden Kinder durch zu schnellen Verkehr auf dem Attenfelder Weg und eine eingeschränkte Sichtbarkeit der Haltestelle gegeben. Die Anwohner sprachen sich gegen den neuen Standort aus, weil der Feldweg (hinter den Grundstücken liegend) nun nicht mehr dauerhaft als zu- oder Abfahrtsmöglichkeit bei Ver- und Entsorgung der Grundstücke genutzt werden könnte. Es folgt eine längere Diskussion, währenddessen zwei Möglichkeiten des weiteren Vorgehens beleuchtet werden.
    Der Gemeinderat rückt von den Planungen im Hinblick auf die vorgestellten Bedenken und Hinweise ab. Der Fußweg zur Bushaltestelle am Kindergarten beträgt 300 m und ist über einen bestehenden Gehweg entlang des Attenfelder Weges zu erreichen. Im Westlichen Bereich von Egweil besteht eine gute räumliche Abdeckung an Bushaltestellen. Die gepflasterte Fläche im Bereich der Römerstraße soll abgebaut werden. Die dann entstehende Grünfläche sowie die Grünfläche im Süden der Römerstraße sollen im Herbst 2021 mit Bäumen / Büschen bepflanzt werden.
  • Verschiedenes, Wünsche, Anträge
    a) Bürgermeister Schneider
    • Informationen über den Inhalt der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung werden dem Gremium mitgeteilt.
    • Aufgrund der Sperrungen (halbseitig 08.08 - 28.08. und komplett 28.08. - 30.10.21) der Staatsstraße ST 2214 von Ried bis zum Kreisel Bergheim, ist in den nächsten Monaten mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Egweil und Umgebung zu rechnen.
    • Der Erdaushub am Kindergarten soll als Material für die Um-/Neugestaltung des Schlittenbergs genutzt werden.
    • Die Gemeinde-App wurde am 01.06. zum 800sten Mal heruntergeladen. Wird gut angenommen von den Bürgern, die Weitergabe von Informationen an die App eher noch zurückhaltend.
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