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6. September 2021

Bericht aus der 17. Gemeinderatssitzung vom 6. September 2021

   

Baurecht, Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Angerweg”, Kenntnisnahme und Genehmigung aller Planunterlagen, Beratung und Beschluss
In der Gemeinderatsitzung am 02.08.2021 wurde durch das von den Vorhabenträgern beauftragte Ingenieurbüro der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Angerweg" vorgestellt. Bezüglich der Rückfrage zur Berechnung der Entwässerung wurde der Entwurf an das Ingenieurbüro Goldbrunner gesendet.
Bezüglich der Festsetzung im B-Plan „Regenerative Energie" hat sich das Ingenieurbüro BBI nochmals an das Landratsamt Eichstätt gewandt. Hierbei geht es um die konkrete Formulierung er Vorgaben im B-Plan zur Thematik Luftwärmepumpen. Hier gibt es mehrere Vorgabemöglichkeiten (u.a. Lärmwert, Abstände zum Nachbargebäude). Derzeit liegt hierzu von Seiten Bauverwaltung - Landratsamt Eichstätt noch keine Stellungnahme vor.
Des Weiteren sollte der Vorhaben- und Erschließungsplan vor der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger der öffentlichen Belange noch rechtlich geprüft werden.
Der Gemeinderat stimmt dem durch das Ingenieurbüro BBI vorgelegten Entwurf zu. Die Stellungnahmen seitens Landratsamt Eichstätt sowie des Rechtsanwaltes sind in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzuarbeiten. Bei geringfügigen Änderungen ohne negative Auswirkungen auf die Gemeinde Egweil wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, das Beteiligungsverfahren gern. BauBG zu veranlassen.

Baurecht, Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück Fl.Nr. 66, Untere Str. 43, Rücknahmeantrag des Vorhabenträgers, Beratung und Beschluss
In der Gemeinderatsitzung am 09.10.2017 - TOP 4 hat der Gemeinderat dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt.
Mit Schreiben vom 27.08.2021 wurde nun dieser Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von den Antragstellern nun zurückgezogen.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Rücknahme des Antrags zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu. Die Verwaltung wird angewiesen, gegebenenfalls noch ausstehende Kosten aufgrund des bestehenden Vorvertrages in Rechnung zu stellen.

Bauantrag auf Neubau eines Bürogebäudes mit einer Wohneinheit, Untere Str. 43, Beratung und Beschluss
Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 66 Gemarkung Egweil ein Bürogebäude mit einer Wohneinheit errichten. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Es ist geplant die bestehende Garage abzubrechen und dort 6 Stellplätze auszuweisen. Eine Unterschrift der Eigentümerin liegt hierfür nicht vor. Ein Entwässerungsplan für das Bauvorhaben wurde vom Bauherrn angefordert aber bisher noch nicht vorgelegt.
Gem. Bauantrag soll das Erdgeschoß als Büroräume genutzt werden, die Wohneinheit befindet sich im 1. Stock. Es ist die Errichtung von 6 Parkplätzen geplant. Gem. der Stellplatzsatzung der Gemeinde Egweil sind bei einer Nutzfläche von 150 qm² für das Bürogebäude insgesamt 6 Stellplätze erforderlich. Für die Wohneinheit sind 2 weitere Stellplätze nachzuweisen. Somit wäre 8 Stellplätze notwendig, errichtet werden gem. Bauantrag nur 6 Stellplätze.
Der Gemeinderat verweigert das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes mit einer Wohneinheit auf der Fl.Nr. 66, Untere Straße 43 in Egweil. Der notwendigen Abweichung von der Stellplatzsatzung wird nicht zugestimmt.

Antrag auf vorübergehende Nutzung einer Wohnung in Unterer Straße 37 zur gewerblichen Büronutzung, Vorstellung der Planung, Beratung und Beschluss
In der Gemeinderatsitzung am 09.04.2018 hat der Gemeinderat dem Bauantrag auf Neubau von 3 Häusern mit je 3 Wohneinheiten, 3 Doppelgaragen und 12 Stellplätzen auf der Fl.Nr. 776/5 und 776 zugestimmt.
Inzwischen wurden die Wohneinheiten errichtet und die beiden Fl.Nr. neu aufgeteilt. Der Grundstücksbesitzer Untere St. 37 hat am 27.08.2021 beantragt, die Wohnung im Erdgeschoß vorübergehend als Büro gewerblich nutzen zu dürfen. Diese Umnutzung hat Auswirkungen auf die auf dem Grundstück notwendigen Parkplätze.
Gemäß Baugenehmigung sind bereits 2 Stellplätze (bisherige Wohnung) vorhanden.
Aufgrund der Nutzungsänderung sind weitere 4 Stellplätze zu errichten. Laut Antrag vom 27.08.2021 sollen diese 4 zusätzlichen Stellplätze auf der Süd- bzw. Ostseite des Grundstückes erstellt werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf vorübergehende Duldung einer Wohnung als gewerbliche Büroflächen zu - längstens bis zum 31.12.2024. Die gemäß Stellplatzsatzung notwendigen Parkplätze sind durch den Antragsteller zu errichten. Die brandschutzrechtlichen Vorgaben sind durch den Grundstücksbesitzer zu prüfen.

Tektur zum Eingabeplan Neubau eines Einfamilienhauses mit unterirdischer Garage, Tektur Terrassenüberdachung, Eichstätter Str. 12a, Beratung und Beschluss
Die Antragsteller beantragen eine Tektur zu Ihrem Bauantrag 107-2014, Neubau eines Einfamilienhauses mit unterirdischer Garage bezüglich der Errichtung einer Terrassenüberdachung. Tektur-Pläne werden benötigt, wenn die im Bauantrag überreichten Pläne nachträglich verändert und genehmigt werden sollen.
Bei diesem Bauvorhaben wurden auf allen Seiten die Form und Größe der Fenster geändert. Ebenfalls wurde der im Obergeschoß geplante Balkon auf der Südseite durch eine Terrassenüberdachung ersetzt. Auch der Revisionsschacht der Grundstücksentwässerung wurde abweichend vom genehmigten Bauantrag nicht in der Einfahrt zur Tiefgarage errichtet, sondern nördlich der Zufahrt.
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Eingabeplan Neubau eines Einfamilienhauses mit unterirdischer Garage, Tektur Terrassenüberdachung, Fl.Nr. 1840 Eichstätter Str. 12A. Die bereits durchgeführten Abweichungen werden nachträglich genehmigt


Verschiedenes, Wünsche, Anträge

a) Bürgermeister Schneider

  • Der Bewerbung zum Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune" wurde eine Absage erteilt.
  • Das Ferienprogramm der Gemeinde Egweil ist gut angenommen worden, im Moment läuft noch die Spielbus-Woche. Ein Dank gilt den Vereinen, die sich mit Angeboten beteiligt haben.
  • Beim Verein „Mitananda" haben Neuwahlen stattgefunden. Auf Harald Frey folgt Clemens Röder als 1. Vorsitzender.
  • Der Burschenverein hat bei der LAG Altmühl-Donau einen Förderantrag über 2 Waldsofas gestellt. Diese sollen an der Karstquelle und am „Hennenweidacher Bug" aufgestellt werden.
  • Von 23.09. bis 04.10. findet die Interkulturelle Woche im Landkreis Eichstätt statt. Ein Vortrag zum Thema „Jeder ist Ausländer - fast überall" findet am Sonntag 26.09. um 17 Uhr in Egweil statt. Referentin ist Hannelore Huber.
  • Der Kreisbrandrat hat sich mit einem Schreiben bei allen eingesetzten Kräften im Ahrtal im Rahmen des Hilfeleistungskontingent Landkreis Eichstätt bedankt. Gleichzeitig bittet er um Spenden für die Ortsgemeinde Altenahr, in der die Einsatzschwerpunkte waren. Die Gemeinde Egweil wird 600 Euro (ca. 0.50 €/Einwohner) zur Verfügung stellen.

b) Aus dem Gemeinderat

  • Ausbaggerung beim Graben am Sportheim
    BGM Schneider: Am Mittwoch 01.09. ist an dieser Stelle eine Feldspritze umgestürzt und es sind ca. 100 Liter Spritzmittel ausgelaufen. Das WWA und die Polizei war vor Ort, es wurden Proben entnommen und am Samstag 04.09. auch das Erdreich in diesem Bereich ausgebaggert. Eine Verunreinigung des Landgrabens und des Grundwassers ist auszuschließen, der Landwirt wurde angezeigt.
  • Ist es möglich, in der Ingolstädter Straße ein Tempolimit auf 80 km/h einzurichten? BGM Schneider: Anfrage bei Landratsamt und Polizei wird vorgenommen.
  • In der Unteren Straße und in der Eichstätter Straße ist der Bewuchs ziemlich hoch
  • Die Seilbahn am Spielplatz „Sportplatz" hängt durch. BGM Schneider: Bauhof kontrolliert.
  • Es gibt sehr wenige Sitzgelegenheiten in Egweil, eine Vorschlagsliste für neue oder zusätzliche Bänke wurde erarbeitet und dem Bürgermeister übergeben.
    BGM Schneider: In der nächsten Sitzung wird dieser Punkt nochmals aufgegriffen.

Bekanntmachung aus dem Nicht-Öffentlichen Teil

Wasserrecht Kläranlage Gemeinde Egweil, Beauftragung einer Lastuntersuchung, Angebotsvorstellung, Beratung und Beschluss
Das Thema „Verlängerung der Wasserrechte" wurde bereits in vergangene Sitzungen im Jahr 2021 thematisiert und besprochen.
Um nun den finalen Schritt zur Verlängerung der Wasserrechte einzuleiten, wurde vom Ingenieurbüro Goldbrunner ein Angebot zur Durchführung eines 8-wöchigen Abflussmess- und Probenentnahmeprogramms mit 40 Trockenwetter-Messtagen im Zulauf der Kläranlage der Gemeinde Egweil eingeholt, dass dem Gemeinderat in dieser Sitzung zur Beratung und Beschluss vorliegt.
Bei erfolgreichem Abschluss der Messungen und passendem Ergebnis kann von einer Verlängerung der Wasserrechte zum Jahresende ausgegangen werden.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Durchführung des Abflussmess- und Probenentnahmeprogramms an die Firma Blasy + Mader GmbH aus Eching am Ammersee zu vergeben.

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