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8. November 2021
Bericht und Foto: Hans-Peter Gabler

Bericht aus der 19. Gemeinderatssitzung vom 08.11.2021
Neue Sirene im Westen von Egweil geplant

 

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 1089/3, Attenfelder Weg 7
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1089/3 Gemarkung Egweil, Attenfelder Weg 7 ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage errichten. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 1 ,,Am Mauret" Egweil. Für die Errichtung der Doppelgarage wird hier eine Befreiung notwendig. Die Stellplatzsatzung ist durch die Errichtung einer Doppelgarage sowie zwei zusätzlichen Stellplätzen erfüllt. Der notwendige Entwässerungsplan wurde vorgelegt.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag und dem Antrag auf Befreiung zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen, Wiesenweg, Fl.Nr. 773
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück Fl.Nr. 773 Gemarkung Egweil, am Wiesenweg ein Einfamilienhaus mit Garagen errichten. Für die westliche Grenzgarage wird eine Abweichung hinsichtlich der Wandhöhe der Garage beantragt. Die zulässige Wandhöhe von 3,00 m wird hierbei um 0,23 m überschritten. Der Nachbar hat sein Einverständnis durch seine Unterschrift erteilt. Die Stellplatzsatzung ist durch die Errichtung der Garagen erfüllt. Der notwendige Entwässerungsplan wurde vorgelegt.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag zu, die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Untere Straße, Fl.Nr. 775 und 775/1
Die Antragsteller möchten auf dem Grundstück 775 und 775/1 Gemarkung Egweil ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichten. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich von Egweil. Vorgesehen sind insgesamt 7 Wohnungen (3 x Erdgeschoß, 3 x Obergeschoß, 1 x Dachgeschoß). Die Stellplatzsatzung ist durch die Errichtung einer Tiefgarage mit zwölf Stellplätzen sowie drei zusätzlichen Stellplätzen erfüllt.
Ein Nachbar hat die Unterschrift verweigert, dies wird durch das Landratsamt Eichstätt geprüft.
Der notwendige Entwässerungsplan wurde noch nicht vorgelegt. Ein genauer Entwässerungsplan ist jedoch zwingend vorzulegen. Ebenso ist der Brandschutznachweis noch nicht vorhanden. Lt. Anschreiben werden diese Unterlagen nachgereicht. Gem. § 7(3) Bayerische Bauordnung ist bei der Errichtung von mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.
Die Gemeinde Egweil stimmt den Planungen, vorbehaltlich einer noch vorzulegenden Entwässerungsplanung, zu. Eine endgültige Zustimmung erfolgt erst nach Vorlage der Entwässerungsplanung unter der durch die Antragsteller erfolgten Zusage, dass Regenwasser auf dem Grundstück versickert wird und nicht über die öffentliche Entwässerungsanlage entsorgt wird. Der Bauantrag kann zur Vorprüfung und zur Absprache des Brandschutznachweises an das Landratsamt Eichstätt (Genehmigungsbehörde) weitergeleitet werden.
Nach Vorlage der Entwässerungsplanung wird der Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Tiefgarage nochmals im Gemeinderat vorgestellt und final entschieden.

Fortschreibung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10), 30. Änderung, Neufassung des Kapitels 5.2 Bodenschätze, Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BayLpLG i.V.m. § 9 ROG
Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Ingolstadt hat in der Sitzung am 21.01.2021 den Entwurf der Neufassung des Kapitels 5.2 Bodenschätze des Regionalplanes gebilligt sowie nach Fertigstellung des Umweltberichts die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 30. Änderung des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10) beschlossen. Die Neufassung des Kapitels 5.2 Bodenschätze dient dessen vollständiger inhaltlicher Überarbeitung sowie Anpassung an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am
01.01.2021 in Kraft gesetzten Fassung und bildet einen Baustein der laufenden Gesamtfortschreibung des Regionalplanes.
Die Gemeinde Egweil wird, wie alle Gemeinden im Rahmen der Änderung des Regionalplanes als Träger der öffentlichen Belange gehört und um Stellungnahme gebeten.
Im Bereich der Gemeinde Egweil sind gern. den Unterlagen folgende Flächen betroffen:

Ke   11 Neu Vorranggebiet für Kieselerde, bisher Vorbehaltsgebiet für Kieselerden  (Ke)
Ke 112 Neu Vorbehaltsgebiet für Kieselerden (Ke)
Ke 115 Neu Vorbehaltsgebiet für Kieselerden (Ke)

Die Gemeinde Egweil wurde durch den Planungsverband Region Ingolstadt über die 30. Änderung des Regionalplanes informiert. Der Gemeinderat lehnt die Neu-Ausweisung der Vorbehaltsgebiete Ke 112 und Ke 115 zum Schutz der Bürger vor Lärm und Staubimmissionen sowie zum Schutz der Natur ab. Für diese beiden Flächen zur Neu-Ausweisung von Vorbehaltsgebieten wurden keine Sondierungsbohrungen durchgeführt bzw. liegen Gutachten diesbezüglich vor.

Teilnahme der Gemeinde Egweil am Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern

Gemeinderatssitzung November 2021
Auf dem Dach des Kindergartens in Egweil steht bereits eine Sirene nach aktuellem technischem Stand. Eine weitere soll im Westen des Ortes platziert werden.

Aufgrund der Erfahrungen aus dem Hochwasser 2021 hat der Freistaat Bayern ein Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur gestartet. Zweck dieses Sonderförderprogramms ist die Verbesserung bzw. der Ausbau der Alarmierung der Bevölkerung mittels Sirenen. Gefördert werden über dieses Programm sowohl die Modernisierung bestehender Anlagen als auch die Neuerrichtung von Sireneneinrichtungen. Hierbei geht es neben der Alarmierung der Feuerwehr auch um die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren.
Derzeit sind im Gemeindebereich von Egweil 2 Sirenen installiert:

- Gemeindezentrum Egweil Motorsirene
- Kindergarten Egweil Elektronische Sirene

Durch den 1. Kommandanten der FFW Egweil wurde bereits von geraumer Zeit vorgebracht, dass eine weitere Sirene im Westen der Ortschaft sinnvoll wäre.
Die Gemeinde Egweil will am Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern in Bayern teilnehmen. Die Verwaltung wird gebeten, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, den Förderantrag bei der Regierung von Oberbayern einzureichen und, parallel bis zur Entscheidung der Regierung von Oberbayern, Angebote zur Umrüstung der Sirene auf dem Gemeindezentrum sowie der Neuerrichtung einer Sirene auf einer Mastanlage (Spielplatz Römerstraße) oder an einem Gebäude (Trafohaus N-Ergie Neuburger Straße) einzuholen.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

  1. Bürgermeister
    • Von 22. - 25.11. nutzt die Bundeswehr den Trainingsraum der Eggspatzen für eine Übung in der Region. Am 23.11. kommt das mobile Impfteam der Malteser zwischen 16 und 19 Uhr und nutzt die Räume der FFW. Ein Rahmenprogramm würde sich anbieten (z.B. Essen und Getränkeverkauf durch die Vereine, Ausstellung des neuen FFW-Fahrzeuges), die Bundeswehr macht eine Geräteschau.
  2. Aus dem Gemeinderat
    • Gemeinderat: Wie läuft die Kanalsanierung?
      Bürgermeister: im Moment ist die Firma in der Neuburger Straße. Bis Ende der Woche sollen die Arbeiten fertig sein.
    • Gemeinderat: Stand des Breitbandausbaus?
      Bürgermeister: hält Rücksprache mit IKT, eigentlich war für 10/21 die Markterkundung vorgesehen.
    • Gemeinderat: Wann kommt der Wasserspielplatz für den Kindergarten?
      Bürgermeister: im Frühjahr 2022 laut Aussage der beauftragten Firma.
    • Gemeinderat: Müssen alle Egweiler Grundstückseigentümer bei den Kosten der Verbundleitung mitzahlen?
      Bürgermeister: Ja, da Egweil zur Wasserversorgung der VG gehört. Berechnung anteilig nach Grundstücks- und Geschoßfläche.
    • Gemeinderat: Da sich bisher niemand wegen der Stelle Grünflächenpflege gemeldet, wäre ein Inserat im Donaukurier als nächster Schritt sinnvoll.
      Bürgermeister: Ja, Anzeige wäre eine Möglichkeit. Wird auch nochmals auf der Bürgerversammlung angesprochen.
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