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Gemeindeanzeiger

10. Januar 2022

Bericht aus der 21. Gemeinderatssitzung vom 10.01.2022

 

  • Bauantrag auf Errichtung je eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 2497/1, Wiesenweg 15
    Auf dem Grundstück Fl.Nr. 2479/1, Wiesenweg 15, Gemarkung Egweil soll jeweils ein Einfamilienhaus mit Carport errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich, Das bestehende Einfamilienhaus mit Nebengebäuden auf dem Grundstück wurde komplett abgerissen. Das Grundstück wurde inzwischen geteilt und vermessen. Nun sollen auf dem Grundstück 2 Einfamilienhäuser mit jeweils 2 Carports entstehen. Eine Entwässerungsplanung wurde vorgelegt. Die Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vor. Einwände gegen das Bauvorhaben sind der Verwaltung nicht bekannt Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
  • Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Gartengeräteschuppen auf Fl.Nr. 1099/16, Attenfelder Weg 33
    Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1099/16, Attenfelder Weg 31, Gemarkung Egweil soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Gartengeräteschuppen errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Egweil – West”. Eine Entwässerungsplanung wurde vorgelegt. Einwände gegen das Bauvorhaben sind der Verwaltung nicht bekannt. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
  • Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1165/6, Neuburger Str. 37
    Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1165/6, Neuburger Str. 37, Gemarkung Egweil soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Egweil- West”. Der Bauantrag sowie die beantragten Abweichungen wurden von den beiden angrenzenden Nachbarn unterschrieben Eine Entwässerungsplanung wurde vorgelegt. Einwände gegen das Bauvorhaben sind der Verwaltung nicht bekannt. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag sowie den beantragten Abweichungen zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
  • Vollzug der Gemeindeordnung; Information über örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020
    Zur Berichterstattung über die am 10.11.2021 stattgefundene örtliche Prüfung der Haushaltsrechnung 2020 übergibt Bürgermeister Schneider dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, 2. Bürgermeister Thomas Heinrich, das Wort und berichtet über die Prüfung. Die Niederschrift wird ebenfalls verlesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann dem Gemeinderat die Feststellung und die Entlastung der Jahresrechnung 2020 gem. Art. 102 Gemeindeordnung empfehlen. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen.
  • Vollzug der Gemeindeordnung; Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2020
    Der 1. Bürgermeister Johannes Schneider stellt nachfolgend die relevanten Zahlen zum Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 2020 vor:
    Bereinigtes Ergebnis nach § 79 KommHV in den bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben:
    im Verwaltungshaushalt 2.194.979,07 €
    im Vermögenshaushalt 944.806,95 €
    im Gesamthaushalt 3.139.786,02 €
    Die Rechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird wie vorgetragen festgestellt.
  • Vollzug der Gemeindeordnung; Entlastung für das Haushaltsjahr 2020
    Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Rechtsaufsichtliche Maßnahmen auf Grund einer überörtlichen Prüfung, z.B. zur Bereinigung von Prüfungsfeststellungen werden durch den Entlastungsbeschluss nicht behindert.
    Thomas Heinrich fragt, ob Einwände gegen die Entlastung des Haushaltsjahres 2020 bestehen.
    Der Gemeinderat spricht die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 aus.
  • Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Pitz II” der Gemeinde Bergheim
    Der Gemeinderat Bergheim hat in seiner Sitzung vom 16.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Pitz II” beschlossen. Die Belange der Gemeinde Egweil sind nicht betroffen und der Gemeinderat erhebt deswegen keine Einsprüche gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Pitz II”.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

  1. Bürgermeister Schneider
    • Es gibt neuen Fördersätze für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten.
    • Der Burschenverein hat die alten Christbäume eingesammelt, dafür ein herzliches Dankeschön.
  2. Aus dem Gemeinderat
    • Gemeinderat: Am Spielplatz beim Kindergarten (hinter den Nussbäumen) wächst der Rasen nicht richtig. Bgm. Schneider: Bauhof kümmert sich darum.
    • Gemeinderat: In der Neuburger Straße (Bereich Baugebiet Egweil – West) würden die Anwohner den Grünstreifen in Eigenleistung bepflanzen. Bgm. Schneider klärt mit der Verwaltung, inwiefern Kosten umgelegt werden können bzw. anteilig auf die Anwohner.
    • Gemeinderat: In der Römerstraße – wo die Bushaltestelle entstehen sollte – ist noch Pflaster verlegt. Wie ist das weitere Vorgehen? Bgm. Schneider: Das Pflaster muss raus.
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