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Gemeindeanzeiger

7. Februar 2022

Bericht aus der 22. Gemeinderatssitzung vom 07.02.2022

 

  • Zukunft der Gesundheitsvorsorge im Landkreis Eichstätt, Sachstandsbericht von Herrn Landrat Alexander Anetsberger und Klinikvorstand Marco Fürsich.
    Zu diesem Punkt begrüßt der 1. Bürgermeister Schneider den Landrat des Landkreises Eichstätt, Herrn Alexander Anetsberger und den Vorstand der Kliniken im Naturpark Altmühltal, Marco Fürsich. Anhand einer Präsentation liefern die Herren Anetsberger und Für-sich umfängliche und konkrete Fakten und Zahlen zu Status Quo und Zukunftsaussichten der beiden Kliniken im Landkreis Eichstätt - immer unter Einbeziehung einer überregionalen Sichtweise. Auf Fragen des Gemeinderates und der Zuhörer wird ausführlich eingegangen.
  • Bauleitplanung der Gemeinde Egweil; Aufstellung einer Satzung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 298, Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit; Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss.
    Dem Gemeinderat standen die nachfolgenden Unterlagen im Ratsinformationssystem im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung.
    Der Gemeinderat Egweil hat in der Gemeinderatssitzung am 20.12.2021 beschlossen, eine Satzung gem. § 34 Abs. 4 S.1 Nr.3 BauGB auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 298, Gemarkung Egweil aufzustellen.
    Der Entwurf der Einbeziehungssatzung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 20.12.2021 genehmigt und hat daraufhin zusammen mit der Begründung, mit der Planzeichnung zur externen Ausgleichsfläche und mit dem Schallschutzgutachten in der Zeit vom 29.12.2021 bis einschließlich 31.01.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Nassenfels zu jedermanns Einsicht gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
    Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 22.12.2021 unter Fristsetzung bis zum 30.01.2022 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
    Am Aufstellungsverfahren wurden neben dem Landratsamt 21 weitere Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Stellungnahmen werden vollinhaltlich vorgetragen.
    • 1.1 Landratsamt Eichstätt, Bauamt, Schreiben vom 26.01.2022
        Mit der geplanten Einbeziehungssatzung besteht aus bauplanungsrechtlicher Sicht Einverständnis.
    • 1.2 Landratsamt Eichstätt, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 27.01.2021
        Mit der vorgelegten Einbeziehungssatzung (Stand: 20.12.2021), unter Berücksichtigung des Schallgutachtens der Fa. IBN Bauphysik GmbH & Co.KG vom 10.11.2021, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
    • 1.3 Landratsamt Eichstätt, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 27.12.2021
        Aus der Sicht der unteren Naturschutzbehörde bestehen gegen die geplante Einbeziehungssatzung „Egweil-Ost" grundsätzlich keine Bedenken. Die Ausgleichsfläche ist dem Bayerischen Landesamt für Umwelt unmittelbar nach Beschlussfassung zu melden.
    • 2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 13.01.2022
        In unmittelbarer Nähe zu oben genanntem Planungsgebiet befindet sich ein Bodendenkmal: Da die exakten Ausdehnungen des ca. 60 m nördlich vom Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung gelegenen und aus Luftbildern bekannten Bodendenkmals noch nicht erfasst werden konnten, sind im Geltungsbereich weitere Bodendenkmäler zu vermuten. Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.
    • 3. Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Schreiben vom 18.01.2022
        In der Begründung und im Planteil werden keine genauen Angaben zur erforderlichen Abwasserbeseitigung gemacht. Bei der genannten Abwasserleitung im westlichen Grundstücksbereich dürfte es sich um eine Mischwasserkanalisation handeln. Die vorhandenen Mischwasserentlastungsanlagen in Egweil entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.
    • 4. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 11.01.2022
        Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen.
    • Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
        Seitens der Öffentlichkeit liegen keine Anregungen bzw. Stellungnahmen vor.
    • Sonstige, vom Gemeinderat vorgebrachte Anregungen:
        Seitens des Gemeinderates liegen keine Anregungen bzw. Stellungnahmen vor.
        Der Gemeinderat der Gemeinde Egweil beschließt, den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Egweil-Ost" bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und den textlichen Hinweisen, der Begründung (inkl. Planzeichnung zur externen Ausgleichsfläche und schalltechnischer Untersuchung) in der Fassung vom 20.12.2021 bedarf aufgrund der vorangegangenen Beschlüsse ausschließlich geringfügiger redaktioneller Ergänzungen und Klarstellungen. Die Grundzüge der Planung werden hiervon nicht berührt, eine erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 ist damit nicht erforderlich.
        Der Gemeinderat beschließt, unter Berücksichtigung der in der Abwägung gefassten Beschlüsse und den beschlossenen redaktionellen Ergänzungen, nach § 10 Abs. 1 BauGB für die Teilflur von Fl.Nr. 298, Gmkg. Egweil die Einbeziehungssatzung „Egweil-Ost" in der vorliegenden Fassung vom 20.12.2021 mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen als Satzung (34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB).
        Die Begründung in der Fassung vom 20.12.2021 wird gebilligt. Die Satzung erhält die Fassung 20.12.2021, redaktionell ergänzt am 07.02.2022.
        Der Satzungsbeschluss ist noch nicht zu vollziehen bis die noch fehlenden Unterzeichnung des entsprechenden städtebaulichen Vertrages erfolgt ist.
        Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss erst nach der Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages ortsüblich bekannt zu machen und die Einbeziehungssatzung „Egweil-Ost" damit in Kraft zu setzen (§ 10 BauGB).
  • Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1195/1 Gemarkung Egweil, Neuburger Str. 12
    Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1195/1, Neuburger Str. 12, Gemarkung Egweil soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden.
    Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich, Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Egweil ist mir der Errichtung der Doppelgarage erfüllt. Eine Entwässerungsplanung wurde vorgelegt Einwände gegen den Bauantrag sind nicht bekannt.
    Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
  • Bauantrag zum Anbau am bestehenden Wohngebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1096/9 Gemarkung Egweil, Kapellenring 2
    Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1096/1, Kapellenring 2, soll ein Anbau am bestehenden Wohngebäude errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 6 „Nasse Äcker" Der Anbau soll nur im Erdgeschoß erfolgen. Als Dach ist ein Pultdach mit einer Dachneigung von 92 geplant. Hierfür werden Befreiungen hinsichtlich der Dachneigung und Dachform unter Vorlage einer Begründung beantragt.
    Einwände gegen den Bauantrag sind nicht bekannt. Die Unterschriften der Nachbarn bezüglich der beantragten Befreiung liegen vor Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag sowie den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Dachneigung und Dachform zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
  • Tektur zum Bauantrag auf Neubau von 3 Häusern mit je 3 Wohneinheiten, 3 Doppelgaragen und 12 Stellplätzen auf dem Grundstücken Fl.Nr. 776 u. 776/5 Gemarkung Egweil, Untere Str. 35, 35 a und 37
    Eine Bauherrengemeinschaft hat auf den Grundstücken Fl.Nr. 776 und 776/5 3 Häuser mit je 3 Wohneinheiten, 3 Doppelgaragen und 12 Stellplätzen errichtet. Das Bauvorhaben wurde 2019 sowohl von Seiten der Gemeinde Egweil als auch Landratsamt Eichstätt genehmigt. Das Landratsamt Eichstätt hat nun im Oktober 2021 festgestellt, dass die bereits errichteten Häuser nicht dem Eingabeplan entsprechen und haben die Bauherrengemeinschaft aufgefordert, hierfür eine Tektur vorzulegen.
    Im Schwerpunkt bezieht sich die vorgelegte Tektur auf 2 Bereiche. Bereich 1 = Gebäudehöhe incl. Dachneigung
    Bereich 2 = Entwässerungsplanung
    Bedingt durch die beantragte Änderung ergeben sich geänderte Höhenmaße:
    Gesamthöhe der Gebäude von 9,42 m auf 9,84 m Höhe Doppelgaragen von 2,50 auf 2,86 m Kniestockhöhe von 0 auf 0,22 m
    Dachneigung von 372 auf 349
    Gelände Anschluss Gehweg von 0 auf 0,40 m
    Sollte sich aus baurechtlicher Sicht das Dachgeschoss nun als Vollgeschoss darstellen, wäre dies der 1. Ausbau als Vollgeschoss. Bisher waren in der Gemeinde Egweil nur Gebäude mit 2 Vollgeschossen zulässig. Laut der Tektur beiliegender Übersicht der Wohn- und Zubehörflächen beträgt je Wohnhaus die Grundfläche 81,77 m², die Wohnfläche 62,68 m² und somit mehr als ⅔.
    Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Tekturplanung zur Kenntnis. Bezüglich der baurechtlichen Bewertung des Obergeschosses als „Vollgeschoss" wird das Landratsamt Eichstätt um eine Bewertung gebeten. Sollte durch die Baugenehmigungsbehörde das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss gewertet werden, wird der 1. Bürgeremstier ermächtigt, die Änderungen in Höhe und Dachneigung zu genehmigen. Der Bauherr wird außerdem aufgefordert, Nachzeichnungen im Bereich „Gehwegkante" vorzulegen.
    Ebenfalls, ohne vorherige Rücksprache mit der Gemeinde, wurde die Entwässerungsplanung für das Regenwasser geändert. Ursprünglich geplant und genehmigt war die Errichtung von 3 Zisternen mit je 5.800 Litern Fassungsvermögen im Süden der 3 Häuser. Errichtet wurde eine Entwässerung mit 3 Rigolen und 1 Sickerschacht.
    Gem. der Satzung für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen sind diese Anlagen vor der Inbetriebnahme zu überprüfen. Dies ist auch so im Antrag auf Genehmigung zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung so vermerkt. Im Antrag der Bauherrengemeinschaft Gumpert / Spreng / Schmidmeyer wurden hier 3 Zisterne mit je 5.800 Litern beantragt und genehmigt.
    Ob es hier, aufgrund der „Umplanung" der Regenwasserentwässerung zu einer Beeinträchtigung der tieferliegenden Grundstücke Fl.Nr. 774 und Fl.Nr. 94/22) kann hier aufgrund nicht vorliegender Unterlagen derzeit noch nicht bewertet werden.
    Die Fl.Nr. 94/22 ist im Besitz der Gemeinde Egweil und derzeit verpachtet. Somit ist die Gemeinde Egweil als „Unterlieger" unmittelbar betroffen. Für weitere Planungen der Gemeinde auf diesem Grundstück darf es hier aber keinerlei Beeinträchtigungen geben. Bezüglich der Änderungen der Entwässerungsplanung sieht der Gemeinderat hier eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage. Hier soll ein Ordnungswidrigkeitsverfahren für diese 3 Anlagen eingeleitet werden. Alternativ erhält der Antragsteller die Möglichkeit, die Anlagen gem. der genehmigten Planung umzubauen.
    Der Bauherr wird außerdem aufgefordert, bei Belastung der errichteten Anlagen, folgende Nachweise zu erbringen:
    • Berechnungsnachweis der Rigolen inklusive Lieferschein.
    • Nachweis der 100% Versickerung.
    • Nachweis des ordnungsgemäßen Einbaus inklusive Kamerabefahrung in Beisein des Bauamtes der VG Nassenfels.
  • Bauantrag auf Neubau eines Bürogebäudes mit einer Wohneinheit auf Fl.Nr. 66, Untere Straße 43
    Auf dem Grundstück Fl.Nr. 66 Gemarkung Egweil soll ein Bürogebäude mit einer Wohneinheit errichtet werden. Dieser Bauantrag Wurde bereits in der Gemeinderatsitzung am 06.09.2021 - TOP 5 erstmalig behandelt.
    Für die heutige Sitzung wurde nun ein neuer Bauantrag abgegeben. In diesem Bauantrag sind die erforderlichen 8 Stellplätze nachgewiesen. Auch ist der Standort der im Zuge des Neubaus notwendigen Versetzung der bestehenden Garage im Antrag enthalten. Die Eigentümerhin hat der Umsetzung des beantragten Vorhabens schriftlich zugestimmt Auch die ebenfalls im vorherigen Bauantrag fehlende Entwässerungsplanung wurde vorgelegt.
    Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag zu. Ein Anschluss der Überlauf-Zisternen an das öffentliche Kanalnetz wird nicht genehmigt. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
  • Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Untere Straße, Fl.Nr. 775 und 775/1, Beratung und Beschluss.
    Auf dem Grundstück 775 und 775/1 Gemarkung Egweil soll ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet werden. Dieser Bauantrag wurde bereits in der Gemeinderatsitzung am 08.11.2021 - TOP 5 erstmalig behandelt
    Die im Beschluss vom 08.11.2021 fehlenden Unterlagen wurden nun nachgereicht.
    Die Regenwasserentwässerung soll laut vorliegendem Entwässerungsplan über 2 Revisionsschächte und einer Rigole (Fassungsvermögen ca. 46 m³) erfolgen, das Schmutzwasser über einen Revisionsschacht in den öffentlichen Kanal. Eine Rückfrage zur Berechnung der Rigole sowie der Sickerfähigkeit des Bodens am 02.02.2022 wurde am 07.02.2022 beantwortet. Der vorgelegte Brandschutznachweis wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Bauunterlagen durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft. Ebenfalls ist im Freiflächenplan der geforderte Spielplatz (ca. 60 m²) mit 3 Spielgeräten eingezeichnet
    Als Hinweis ist noch anzumerken, dass aufgrund der vorgelegten Planungen das Grundstück Fl.Nr. 774 nach Umsetzung des Bauvorhabens nur noch über Nachbargrundstücke, die nicht im Besitz der Antragsteller sind, zu erreichen ist. Dies erschwert eine Pflege und verhindert eine ggf. geplante Bebauung des Grundstücks aus derzeitiger Sicht.
    Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Bauantrag zu. Die Unterlagen werden an das Landratsamt Eichstätt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
  • Umstellung Alarmierungssystem Freiwillige Feuerwehr Egweil, Vorstellung des neuen Alarmierungssystems
    Das derzeit aktuelle Alarmierungssystem für die Freiwillige Feuerwehr Egweil über die ILS (Integrierte Leitstelle) Ingolstadt wird im Jahr 2022 umgestellt. Bereits seit Ende 2021 gibt es hier immer wieder Probleme bei der Alarmierung der Feuerwehr über SMS. Aufgrund der Umstellung und der auftretenden Probleme wurde eine Alternative für die Alarmierung der Feuerwehr auf VG- bzw. Kreisbrandmeisterebene gesucht. Bei einer Besprechung der Kommandanten auf VG- und KBM - Ebene am 25.01.2022 wurde ein Alarmierungssystem der Firma fbauer-it aus Großmehring vorgestellt. Dieses System ermöglicht eine Alarmierung der Feuerwehr mittels App. Zusätzlich werden alle notwendigen Informationen sowohl in der App als auch über Monitore in den Gerätehäusern angezeigt. Die Anschaffungskosten für dieses neue Alarmierungssystem betragen für die Gemeinde Egweil 2.399,33€ Netto (2.855,20 Brutto) Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Angebot des neuen Alarmierungssystems für die Freiwillige Feuerwehr Egweil zu. Eine Umstellung auf das neue System soll zeitnah in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr realisiert werden.

 

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

  1. Bürgermeister Schneider
    • Beim Kreisjugendring wurde schon eine Anfrage wegen erneuter Buchung des Spielbusses für die kommenden Sommerferien getätigt. Eine fixe Buchung ist noch nicht möglich.
    • Die Firma TRIGIS Geo Services GmbH (Planer) bzw. NGN Fiber Network KG (ausführende Firma) planen die Verlegung von Kabelschutzrohren für die Aufnahme von Lichtwellenleitern auf Gemeindeflächen (Feldweg Hennenweidach - Holzlagerplatz).
    • Zum Thema „Digitales Rathaus": Bis Mitte Februar sollen eine Vielzahl von Diensten und Dokumenten über das Bürgerserviceportal und Formularcenter der VG abrufbar sein.
    • Der Sachstand zum Energienutzungsplan für den Landkreis Eichstätt und die Gemeinden wurde vorgestellt. Folgende Punkte stechen heraus:
      - Die Stromeinspeisung erneuerbarer Energie beträgt in Egweil 97%, bedingt durch die PV-Flächen.
      - Das größte Ausbaupotenzial birgt der Wärmesektor, im Moment wird überwiegend mit Erdöl geheizt.
      - Der Wärmeverbrauch ist 6x höher als der Stromverbrauch.
      - Im Bereich Windkraft sieht mit der 10H-Regel keine Flächen für Egweil möglich.
  2. Aus dem Gemeinderat
    • 2019 gefällter Baum vorm Gasthaus Heindl? Bgm. Schneider: wird eine Ersatzpflanzung geben.
    • Thema Bänke im Ortsbereich? Bgm. Schneider: Verein „Mitananda" macht was im Rahmen des Ferienprogramms.
    • Warum sind die Protokolle der öffentlichen Teile der Gemeinderatssitzungen seit September nicht mehr über die Gemeinde-App veröffentlicht? Bgm. Schneider: wird wieder gemacht ab sofort.
    • Die Ansprechpartner und Vorstände der Vereine sind teilweise nicht korrekt in der Gemeinde-App. Bgm. Schneider: jeder Verein hat einen Zugang für die App und ist für die Datenpflege selbst verantwortlich.
    • Gibt es vom Bauamt der VG schon Aussagen zu einem machbaren Gewerbegebiet? Bgm. Schneider: Nein.
    • Wie ist der Stand beim Breitbandausbau? Bgm. Schneider: Markterkundung hat aus pandemischen Gründen noch nicht stattgefunden.
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