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Gemeindeanzeiger

7. November 2022

Bericht aus der 31. Gemeinderatssitzung vom 07.11.2022

 

 

Vorstellung Bauentwurf Neubau Stauraumkanal und Bauentwurf Einleitstelle Weiher-/ Hölzlerweg durch Ingenieurbüro Goldbrunner, Beratung und Beschluss
Bürgermeister Schneider begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Josef Goldbrunner vom Ingenieurbüro Goldbrunner und übergibt ihm das Wort.
Ing. Goldbrunner berichtet dem Gemeinderat anhand seiner Präsentation den aktuellen Stand der Planungen bezüglich Neubau des Regenwasserkanals am Wiesenweg und der zusätzlich notwendigen Ertüchtigung der bestehenden Einleitstelle am Weiher-/ Hölzlerweg.
Die tagesaktuelle Kostenberechnung wurde ebenfalls vorgestellt:

  • Neubau Stauraumkanal Wiesenweg 1.538.500, -- €
  • Ertüchtigung Einleitstelle Wiesen- / Hölzlerweg 3.00,-- €

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die Bauentwürfe und die Genehmigung des neuen Wasserrechts nach Rücksprache mit Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt bis Frühjahr 2023 dauern, Baubeginn ist für Herbst 2023 geplant, die Arbeiten dauern ca. 5-6 Monate
Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Planungsstand zur Kenntnis und ist mit dem weiteren Vorgehen einverstanden.

Neukalkulation der Abwassergebühren von 2023 bis 2026, Vorstellung der Kostenberechnung, Festsetzung der Gebühren, Beratung und Beschluss
Herr Kämmerer Fieger trägt dem Gemeinderat die Neukalkulation der Benutzungsgebühren vor.
Nach dem vorliegenden Entwurf der Kalkulation ist eine merkliche Anpassung der derzeitigen Gebühr von 2,99 € je m³ unumgänglich:
Die Betriebsergebnisse setzen sich zusammen aus den Jahren 2019 - 2022 zzgl. der Endabrechnung der vorläufigen Betriebsergebnisse (2018) aus dem vorangegangenen Kalkulationszeitraum 2019-2022. Die Steigerung der Gebühren erklärt sich zum einen dadurch, dass die Betriebskosten wie Klärschlammentsorgung, Stromkosten, Personalkosten usw. gestiegen sind. Insbesondere sind in den Planjahren dem Gemeinderat bekannte hohe Investitionskosten für Maßnahmen angesetzt, die zu einer erheblichen Steigerung des Abschreibungsbetrages und der kalkulatorischen Verzinsung führen und somit einen großen Anteil zur Gebührensteigerung beitragen. Außerdem ist ein negatives Ergebnis der Vorjahre (2018 - 2022) von 156.289,00 € auszugleichen.
Als neue Verbrauchsgebühr ergibt sich demnach bei der Berechnung inkl. Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre eine Gebühr von 5,12 €/m³.
Der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung beträgt im neuen Kalkulationszeitraum 22,36 % (vgl. Seite 3). Im letzten Kalkulationszeitraum 2019 - 2022 betrug dieser Kostenanteil noch 15,91% (vgl. Seite 8). Die Gemeinde Egweil ist zur Einführung der getrennten Abwassergebühren rechtlich verpflichtet. Die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Egweil ist eine kostenrechnende Einrichtung, die kostendeckend arbeiten muss. Politisch motivierte Gebühren sollen ausgeschlossen werden. Dazu muss der Gemeinderat willens sein, die Betriebsergebnisse der Jahre 2019 - 2022 zzgl. der Endabrechnung der vorläufigen Betriebsergebnisse aus 2018 in Höhe von insgesamt 156.289,00 € auszugleichen.
Der Gemeinderat beschließt, eine Schmutzwassergebühr, unter Berücksichtigung der Betriebsergebnisse aus den Jahren 2019 - 2022 zzgl. Endabrechnung der vorläufigen Betriebsergebnisse aus 2018 (-156.289,00 €)‚ von je m³ Abwasser 5,12 € (5,12 €/m³)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS / EWS); Satzungserlass, Beratung und Beschluss
Herr Kämmerer Fieger trägt dem Gemeinderat den Sachverhalt vor.
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EGS/EWS) wird wie nachfolgend aufgeführt abgeändert:
§ 6 Beitragssatz
a) Der Beitrag beträgt
pro m² Grundstücksfläche 2,59 Euro
b) pro m² Geschossfläche 16,41 Euro
(1) Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den Grundstücksanschluss im Sinne von § 3 EWS in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- bzw. Geschossflächen
a) pro m² Grundstücksfläche 2,55 Euro
b) pro m² Geschossfläche 16,21 Euro
§ 10 Einleitungsgebühr
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt 5,12 € pro Kubikmeter Abwasser.
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Egweil (BGS) unter Berücksichtigung der beschlossenen neuen Gebühren- und Beitragssätze. Die vorgetragenen Änderungen sollen eingearbeitet werden.

Seniorenbefragung Gemeinde Egweil, Vorstellung des Ergebnisses, weiteres Vorgehen, Beratung und Beschluss
Im Zeitraum Juni 2022 bis August 2022 wurde in Egweil eine Seniorenbefragung durchgeführt. Von den 321 angeschriebenen Bürgerinnen und Bürgern über 60 Jahren haben 108 (33 %) an der Befragung teilgenommen. Diese Rückmeldungen wurden anschließend ausgewertet und je eine Auswertung für die betreffenden Altersgruppen als auch eine Gesamtauswertung erstellt.

 Rückmeldungen 60 bis 69 Jahre  43
 Rückmeldungen 70 bis 74 Jahre  23
 Rückmeldungen 75 bis 79 Jahre  21
 Rückmeldungen 80 bis 84 Jahre  13
 Rückmeldungen 85 bis 89 Jahre  5
 Rückmeldungen 90 Jahre und älter  3

Hierbei ergaben sich sowohl positive Punkte als auch Anregungen und Wünsche, die sicherlich von Seiten des Gemeinderats bzw. im Vorfeld noch im betreffenden Ausschuss noch diskutiert und zu behandeln sind.
Der Gemeinderat Egweil bedankt sich für die eingegangenen Rückmeldungen. Die Rückmeldungen sollen im Kindergarten-, Jugend- und Sozialausschuss diskutiert werden und Vorschläge zur Umsetzung der Anregungen und Wünsche erarbeitet werden.

Ersatzbeschaffung eines hydraulischen Rettungssatzes, Vorstellung der Angebote und der Projekt- und Marktanalyse, Beratung und Beschluss.
Durch die Freiwillige Feuerwehr Egweil wurde die Ersatzbeschaffung für den hydraulischen Rettungssatz aus dem Jahr 2001 beantragt. Der Rettungssatz, bestehend aus Spreitzer, Schneidgerät und 2 Rettungszylindern, entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und ist bei den Einsätzen jeweils am Limit der Leistungsfähigkeit angekommen. Durch die Freiwillige Feuerwehr Egweil wurde daher ein Gremium aus 8 Personen gebildet, die im Rahmen einer Projekt- und Marktanalyse hier einen Vorschlag für die Ersatzbeschaffung erarbeitet haben. Im September 2022 wurden 3 Hersteller eingeladen und die jeweiligen Rettungssätze durch das Gremium besichtigt und im praktischen Einsatz getestet.
Nach Auswertung der Angebote und Abwägung der im praktischen Einsatz gemachten Erfahrungen wurde durch das Gremium eine Reihung der Hersteller/ Fabrikate vorgenommen: Der Gemeinderat Egweil bedankt sich beim Gremium der Freiwilligen Feuerwehr Egweil für die Projekt- und Marktanalyse. Der Gemeinderat Egweil folgt der Empfehlung des Gremiums und beschließt die Ersatzbeschaffung des hydraulischen Rettungssatzes von der Firma Wolfgang Jahn in Höhe von 35.163,42 € brutto.

Vorstellung des Energienutzungsplan Landkreis Eichstätt bzw. der Gemeinde Egweil, Beratung.
Der Landkreis Eichstätt har vor geraumer Zeit in Kooperation mit allen Gemeinden die Erstellung eines digitalen Energienutzungsplanes beauftragt, der kommunenübergreifend für den gesamten Landkreis die bestehenden Daten zum Energieverbrauch aufnehmen sollte. Andererseits sollte aber auch aufgezeigt werden, wo noch Einsparmöglichkeiten vorhanden sind bzw. ein Potenzial zur Gewinnung von erneuerbarer Energie besteht. Dem Gemeinderat wurde der gesamte Energienutzungsplan über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Zusammenfassung für die Gemeinde Egweil sind auf den Seiten 136 bis 138 dargestellt. Des Weiteren wurde vom Landratsamt Eichstätt auch eine Solarpotenzialkataster online freigeschaltet. Unter www.solare-stadt.de/landkreiseichstaett.de sind für jeden Grundstücksbesitzer eine grobe Prognose und Berechnung der Eignung für PV-Anlagen auf Gebäudedächern möglich. Im Rahmen der Bürgermeister - Dienstversammlung am 18.10.2022 wurde der digitale Energienutzungsplan vorgestellt und das weitere Vorgehen besprochen. Ziel soll eine Klimaneutralität in Richtung des Jahres 2035 sein.
Der Gemeinderat Egweil nimmt die Vorstellung des Energienutzungsplans Landkreis Eichstätt bzw. der Gemeinde Egweil zur Kenntnis. Ein weiteres Vorgehen wird nicht beschlossen, die Vorschläge sind weiterzuverfolgen.

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

  1. Bürgermeister Schneider
    • Der Landkreis Eichstätt sucht für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, sowie ukrainischen Flüchtlingen Häuser bzw. Wohnungen. Mietangebote bitte direkt an das LRA.
    • Alle Fördermittel für das Förderprogramm zur Errichtung von Sirenen sind derzeit ausgeschöpft.
    • Das Förderprogramm des Bundes zur Gigabitförderung wurde gestoppt.
    • Für den geplanten Waldkindergarten gab es am 26.10. einen Ortstermin mit Jugendamt, KiGa-Leitung und dem Träger. Nächster Schritt wird die Beauftragung zur Änderung des F-Plans sein.
    • Der neue Vorstand der FFW Egweil besteht aus Philipp Heinrich und Florian Meilinger.
    • In Kooperation mit dem BRK wird es am 19 + 21.12. eine Ausbildung an den Defibrillatoren in der Gemeinde geben.
  2. Aus dem Gemeinderat
    • Thomas Heinrich:
      Wie ist der Stand zum Gehweg in der Unteren Straße? Bgm. Schneider: der Grundstücksbesitzer hat die Erneuerung zum Oktober zugesagt, nochmalige Erinnerung / Nachfrage
      Es wird Zeit die Bepflanzung für das BG Egweil-West zu vergeben.
      Brauchen wir einen Bau-Ausschuss-Termin zum Thema Gemeindezentrum? Um keine Fördermöglichkeiten zu verpassen?
    • Maximilian Hirsch:
      Die Autos, die in der Unteren Straße gegenüber Anwesen Koch parken, haben den Schotterrasen sehr beansprucht. Eine Erneuerung würde Sinn machen.

Bekanntmachung aus dem Nicht - Öffentlichen Teil

Photovoltaikanlage Kindergarten Egweil für Eigenverbrauch und Einspeisung, Vorstellung der Angebote, Vergabe des Auftrages, Beratung und Beschluss
Der heutige Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung am 10.10.2022 unter TOP 6 - Nicht Öffentlich behandelt und die Angebote vorgestellt. Im Vorfeld einer Entscheidung muss allerdings erst mit dem Stromversorger N-Ergie geklärt werden, ob eine Einspeisung möglich ist und in welcher Menge. Daran orientiert sich dann die Größe der geplanten Anlage bzw. die Sinnhaftigkeit der Umsetzung. Durch die Verwaltung wurde daraufhin Kontakt mit dem Stromversorger N-Ergie aufgenommen. Eine Einspeisung bis zu 30 kWp (Kilowatt-Peak) ist an den Hausanschlüssen in das bestehende Versorgungsnetz ohne bauliche Änderungen (Tiefbauarbeiten, Kabelverlegungen) möglich. Eine Einspeisung über 30 kWp muss beantragt und geprüft werden. Der Antrag auf Prüfung einer möglichen Einspeisung in das Netz von max. 39,6 kWp wurde am 20.10.2022 beim Stromversorger N-Ergie gestellt. Laut telefonischer Aussage N-Ergie vom 25.10.2022 gegenüber der Verwaltung ist in den bestehenden Hausanschluss Attenfelder Weg 2 (Kindergarten) bzw. das bestehende Netz eine Einspeisung derzeit bis zu 60 kWp möglich, da noch kein weiterer Versorger angeschlossen ist. Der Gemeinderat Egweil nimmt das Angebot der Firma Solar Bau an. Die Verwaltung wird beauftrag die Umsetzung in Absprache mit dem Energieversorger durchzuführen.

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