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Gemeindeanzeiger

6. März 2023

Umstrittenes Baugebiet

Direkte Anwohner und Landwirt gegen Neubaugebiet in Egweil

Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Gemeinde Egweil, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 1 BauBG sowie über die frühzeitige Beteilung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB, Vorstellung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen; Beratung und Beschluss.
In der Gemeinderatsitzung Egweil am 05.12.2022 wurde beschlossen, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Egweil mit der frühzeitigen Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bauleitplans in der Fassung vom 29.11.2022 durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligungen fanden im Zeitraum vom 23.12.2022 bis 27.01.2023 statt. Aus der Öffentlichkeit wurden während der Frist zur Stellungnahme keine Stellungnahmen eingereicht.
Die eingegangenen Stellungnahmen durch Behörden wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro TB Markert anschließend ausgewertet und dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung durch ihren Mitarbeiter Herrn Rainer Brahm präsentiert sowie im Ergebnis als Abwägungsvorschläge vorgestellt bzw. vorgeschlagen.
Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird entsprechend der Abwägungstabelle zugestimmt. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.03.2023 einschließlich der Begründung. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bauleitplanung Gemeinde Egweil, Aufstellung eines Bebauungsplan Nr. 13 „Angerweg“; Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB; Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Vorstellung und Abwägung der Stellungnahmen; Beratung und Beschluss.
In der Gemeinderatsitzung Egweil am 04.07.2022 wurde beschlossen, die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 Angerweg der Gemeinde Egweil mit der frühzeitigen Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese fand statt im Zeitraum vom 04.08.2022 bis 08.09.2022. Die hier eingegangen Stellungnahmen wurden durch Ing-Büro BBI anschließend ausgewertet und als Abwägungsvorschläge dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Gemeinderatssitzung 202303
Das neue Baugebiet „Am Anger“ in Egweil wird von den Anwohnern und dem Besitzer eines landwirtschaftlichen Betriebes in unmittelbarer Umgebung abgelehnt. - Foto: Gabler


Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird entsprechend der Abwägungstabelle zugestimmt. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 Angerweg in der Fassung vom 06.03.2023, einschließlich der Begründung.
Die Rechtskraft des Bebauungsplans tritt gem. Beschluss des Gemeinderates vom 09.05.2022 erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages ein.

Richtlinien für die Förderung von Zisternenanlagen, Beendigung der Förderung; Beratung und Beschluss
In der Gemeinderatsitzung Egweil am 05.07.2022 hat der Gemeinderat Egweil Richtlinien zur Förderung von Zisternenanlagen erlassen. Bisher wurden insgesamt 8 Anträge auf Förderung abgeben, die hier gespeicherte Regenmenge beläuft sich auf ca. 71 qm. Mit der beabsichtigten Einführung der gesplitteten Abwassergebühr zum 01.01.2024 soll diese Förderung beendet werden. Eine Abgabe von Anträgen ist noch bis zum 31.12.2023 möglich.
Der Gemeinderat Egweil beschließt, dass die Förderrichtlinien für Zisternenanlagen zum 31.12.2023 enden. Bis zu diesem Zeitpunkt abgegebene Förderanträge werden nach den geltenden Fördersätzen bearbeitet.

Verbesserung der Warninfrastruktur, Austausch der Sirene am Gemeindezentrum; Vorstellung des Angebotes; Beratung und Beschluss
In der Gemeinderatsitzung Egweil am 06.02.2023 hat der Gemeinderat Egweil den Austausch der vorhandenen Motorsirene durch eine elektronische Sirene beschlossen. Die Firma Hörmann hat nun am 13.02.2023 ein aktuelles Angebot vorgelegt. Der Preis für den Austausch der Sirene beläuft sich auf 8.015,25 € netto.
Der Gemeinderat Egweil beschließt, den Auftrag für den Austausch der Sirene auf dem Gemeindezentrum an die Firma Hörmann zum Preis von 8.015,25 € netto zu vergeben.

Vorstellung der Richtlinien zur Veräußerung von Wohngrundstücken; Vorstellung des Entwurfes, Genehmigung der Richtlinien; Beratung und Beschluss
Eine eingesetzte Arbeitsgruppe des Gemeinderats hat Vergaberichtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken erlassen. Die Rechtsaufsicht hat mittlerweile die vorgelegten Vergabemodalitäten geprüft dabei folgende Dinge zur Richtlinie angeprangert:
Die Gemeinde darf Vermögensgegenstände nur zu ihrem vollen Wert veräußern. Bei Grundstücken bemisst sich der Wert nach den aktuellen Bodenrichtwert. Ausgehend vom aktuellen Bodenrichtwert von 360,00 € (erschlossen) ist der vorgesehene Verkaufspreis von 200,00 € (unerschlossen) deutlich zu niedrig angesetzt. Folglich handelt es sich hier um eine vergünstigte Abgabe. Die Auflagen (Bauzwang, Selbstnutzungsverpflichtung) rechtfertigen die Vergünstigung nicht. Die eingesetzte Arbeitsgruppe soll die Vergaberichtlinien zur Veräußerung von Wohngrundstücken nochmals überarbeiten.

Bauantrag zum Umbau eines Holzlagers zu Heizhaus mit Hackschnitzelbunker auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183 Gemarkung Egweil, Beratung und Beschluss
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1183 Gemarkung Egweil (Unterstaller Weg 3) soll ein bestehendes Holzlager zu einem Heizhaus mit Hackschnitzelbunker umbaut werden. Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Notwendige Abstandflächenübernahmen auf dem ebenfalls im Eigentum der Bauherrin liegenden Nachbargrundstückes liegen vor.
Der Gemeinderat Egweil erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben.

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

  1. Bürgermeister Schneider
    • Errichtung von kostenlosen Schildern und Plakaten (Größe ca. DIN A3) zur Aufstellung bei den Streuobstwiesen durch den Landschaftspflegeverband Eichstätt
    • N-Ergie schenkt der Gemeinde Obstbäume im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung (Gemeinde übernimmt die fachlich vorgenommene Pflanzung im Herbst und kümmert sich auch um die Pflege der Obstbäume).
    • In der Planung des KJR für den Sommer ist wieder ein Spielbus in Egweil geplant.
  2. Aus dem Gremium
    • Es wird angeregt, dass die Bevölkerung mehr Rücksicht nehmen soll auf Gefahren auf Straßen/Gehwegen. Die Mülltonnen sollen, wenn möglich nicht auf die Gehwege gestellt werden, damit sie keine hinderliche Gefahr für (kleine) Kinder darstellen.
    • Über das zuständige Ordnungsamt (nach örtlicher Besichtigung) sollen diejenigen Leute angeschrieben werden, welche die Pflicht zur Straßenreinigung, Straßen- und Heckenpflege nicht nachkommen.
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