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Gemeindeanzeiger

7. August 2023

Bericht aus der 40. Gemeinderatssitzung vom 07.08.2023

Neuaufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Egweil - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Egweil mit Begründung und Umweltbericht lag gem. § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 05.05.2023 bis 12.06.2023 im Rathaus der VG Nassenfels aus.
Das IB TBMarkert (N) hat die eingegangen Stellungnahmen dazu bearbeitet und gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung entsprechende Abwägungsbeschlussvorschläge vorbereitet. Der Gemeinderat Egweil beschließt die Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Egweil.
Hinsichtlich des Wegfalls der Windenergiefläche wird der Abwägungsbeschluss sinngemäß ergänzt, um deutlich ersichtlich zu machen, dass die Windenergieflächen aus der Plandarstellung nur aufgrund der negativen Stellungnahme des Landratsamtes entfallen müssen.

Neuaufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Egweil - Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat Egweil fasst den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Egweil mit integriertem Landschaftsplan, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.08.2023 des IB TBMarkert (N).

Beitritt Gemeinde Egweil zur Bürger-Energie-Genossenschaft Neuburg-Schrobenhausen-Aichach-Eichstätt eG.
Der heutige TOP wurde bereits in der Sitzung am 03.07.2023 behandelt und aufgrund der offenen Frage „Haftung“ vertagt. Diese Nachschusspflicht ist in § 41 der Satzung ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied maximal mit der Summe haftet, die der Höhe des gezeichneten Anteils (je 100€) entspricht.
Die Gemeinde Egweil tritt der Bürger-Energie-Genossenschaft Neuburg – Schrobenhausen – Aichach – Eichstätt e.G. bei. Es solle 1 Anteil gezeichnet werden.

Gemeinderatssitzung 202308
Für den neuen Waldkindergarten in Egweil sind bereits alle Vorbereitungen abgeschlossen. Man wartet nur noch auf die Lieferung des Wagens. - Foto: Gabler

 

Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen

  1. Bürgermeister Schneider
    • Der Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 80 km/h bei der Zufahrt zum Waldkindergarten wurde abgelehnt, da nach Meinung des Landratsamtes die Sichtweite ausreichend gegeben ist und somit keine unmittelbare Gefahr erkannt wird.
    • Vorstellung erster Pläne für den Innen- und Außenbereich des Waldkindergartenwagens. Bis zur Fertigstellung soll auf einen Container ausgewichen werden.
  2. Aus dem Gemeinderat
    • Gemeinderat Markus Riedlberger: Auch wenn der Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung bei der Zufahrt des Waldkindergartens abgelehnt wurde, besteht aus Sicht des Gemeinderates trotzdem erhebliches Gefahrenpotenzial. Eventuell kann ein entsprechendes Schild angebracht werden.
      • BGM Schneider: Ist hier bereits im Gespräch mit dem Landratsamt.
      • Gemeinderat Wolfgang Heinrich: Zudem sollte großzügiger gemäht werden, um den Sichtbereich noch deutlich zu vergrößern.
    • Gemeinderat Wolfgang Heinrich: Das Bankett Richtung Flugplatz muss dringend abgefräst werden, da das Wasser hier, wie bei den vergangenen Starkregenfällen, nicht ausreichend abfließen kann. Eine mögliche Firma, die diese Maßnahme durchführen könnte, wäre S.B. Schiefer-Erdabbau und Deponie GmbH aus Marxheim.
      • BGM Schneider: Besichtigt die betroffenen Stellen und setzt sich mit der Firma in Verbindung um über die Möglichkeiten zu sprechen.

Ausschreibung von gemeindlichen Pachtflächen.
In der Gemeinderatsitzung am 05.06.2023 wurde über die Verpachtung der gemeindlichen, landwirtschaftlich genutzten Flächen ( Ackerland und Grünland ) entschieden.
Der gemeindlichen Pachtflächen werden wieder mit einer Laufzeit von 7 Jahren verpachtet, der Vertragsbeginn ist der 01.10.2024.
Folgende Pachtpreise wurden festgesetzt :

  • Ackerland 400 € je Hektar
  • Grünland   100 € je Hektar

Ausschlaggebend für die Art der Fläche ist die im Flurstücks- und Eigentümer-nachweis eingetragene „tatsächliche Nutzung“.
Den Bewerbungsbogen sowie Informationen zu den zu verpachtenden Flächen finden Sie unter www.egweil.de. Bewerbungen können bis zum 26. September 2023 abgegeben werden.
Die Entscheidung über die Verpachtung der Flächen erfolgt im Gemeinderat unter Beachtung der oben genannten Kriterien sowie der Beachtung eines ausgeglichenen Verhältnisses Ackerland – Grünland.
Die Bewerber werden über die Entscheidung im Anschluss informiert.

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