6. November 2023 Bericht aus der 43. Gemeinderatssitzung vom 06.11.2023 |
Vollzug der Gemeindeordnung, Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Egweil, Beratung und Beschluss
Herr Bürgermeister Schneider erteilt Herrn Bernd Fieger, dem Verfasser des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung das Wort zu seinem Sachvortrag. Nach seinen Ausführungen schließt der Verwaltungshaushalt mit 2.749.700,00 € und der Vermögenshaushalt mit 753.000,00 € in den Einnahmen und Ausgaben ab.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v.H. - Gewerbesteuer 320 v.H.
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie die dazugehörigen Anlagen und Bestandteile für das Haushaltsjahr 2023.
Vollzug der Gemeindeordnung, Finanzplan 2022 bis 2026 der Gemeinde Egweil, Beratung und Beschluss
Der 1. Bürgermeister Johannes Schneider erteilt Bernd Fieger, dem Verfasser des Finanzplanes, das Wort zum Sachvortrag. Der Finanzplan 2022 bis 2026 wurde mit dem Haushaltsplan 2023 mit der Sitzungsladung in Session an alle Gemeinderäte versandt.
Der Gemeinderat Egweil stimmt dem Finanzplan 2022 bis 2026 sowie dem Investitionsprogramm zum Finanzplan in der vorliegenden Fassung zu.
Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Stellplatz auf Fl.Nr. 1099/21, Römerstraße 10, Beratung und Beschluss
Der Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Fl.Nr. 1099/21 wurde in der Gemeinderatsitzung am 04.09.2023 behandelt und das gemeindliche Einverständnis erteilt.
Mit Schreiben vom 21.09.2023 teilte das Landratsam Eichstätt mit, das für die Genehmigung des Bauantrages Änderungen notwendig sind.
Daraufhin wurde der Bauantrag überarbeitet und nochmals eingereicht.
Der Gemeinderat Egweil stimmt dem vorgelegten Bauantrag inkl. der Änderung Dachform sowie Wandstärke Technikraum zu.
Der Bauantrag wird zur abschließenden Genehmigung an das Landratsamt Eichstätt weitergeleitet.
Tierunterbringungsvertrag Tierschutzverein Neuburg - Schrobenhausen / Gemeinde Egweil, Anpassung des Vertrags. Beratung und Beschluss
Für die Verwahrung einer Fundsache, also auch eines gefundenen Tieres, ist die Gemeinde zuständig (§ 967 BGB).
Die Gemeinde hat als Fundbehörde 2 Möglichkeiten:
- Gemeinde verwahrt Tier selbst
- Gemeinde schließt mit einem Tierschutzverein eine Verwahrungsvertrag.
Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe wurde am 19.10.2008 ein Vertrag zwischen der Gemeinde Egweil und dem Tierschutzverein Neuburg — Schrobenhausen abgeschlossen.
Mit Schreiben vom 17.09.2023 hat nun der Tierschutzverein Neuburg - Schrobenhausen eine Beitragserhöhung auf 0,55€ je Einwohner angekündigt.
Die Gemeinde Egweil stimmt der angekündigten Preisanpassung von derzeit 0,35€ auf 0,55€ zu. Der bestehende Vertrag zwischen der Gemeinde Egweil und dem Tierschutzverein Neuburg - Schrobenhausen soll angepasst werden.
Verschiedenes, Bekanntgaben und Anfragen
- Dorferneuerung Wiesenweg
Der bisherige Vorstand der Dorferneuerung Egweil, Herr Zurzlmeier wurde innerhalb des Amts für ländliche Entwicklung Oberbayern versetzt. Ein Nachfolger ist noch nicht benannt. Dies ist im Hinblick auf die geplante Dorferneuerungsmaßnahme „Wiesenweg" kritisch für die Gemeinde Egweil, da hier auch Kanalsanierungen geplant sind. - Ungezieferbeseitigung
Bgm. Schneider informiert über das Ergebnis. Aktuell sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, doch sollte diese Aktion im 3-Jahres-Rhythmus wiederholt werden. - Thema „Licht an"
Am 14.11.2023 findet die Informationsveranstaltung „Licht an" für die Jugend- und Seniorenbeauftragten statt. Thomas Heinrich nimmt an der Veranstaltung teil. - FNP (Flächennutzungsplan) Egweil
Der FNP wurde durch das Landratsamt Eichstätt genehmigt. - Danksagung
Bgm. Schneider bedankt sich bei allen Beteiligten im Rahmen der Landtagswahlen. - Waldkindergarten
Bgm. Schneider informiert über den nochmals verschobenen Liefertermin, geplant ist jetzt Mitte Dezember. Dies wurde der Kindergartenleitung bereits mitgeteilt. - Sammelaktion „Pfötchen"
Die Jugendabteilung des TSV Egweil möchte diese Aktion unterstützen. Geplant ist eine Sammeltonne für Bierdeckel am Wertstoffhof aufzustellen
Bekanntmachung aus dem Nicht - Öffentlichen Teil
- Bepflanzungsmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung BA Il und BA III. Umlage bei den Erstattungsanträgen für die Straßenausbaubeiträge. Beratung und Beschluss.
Im Prüfbericht der Rechnungsprüfungsstelle wurde festgestellt, dass zu den Bepflanzungsmaßnahmen für die BA Il (Eichstätter und Ingolstädter Straße) und BA III (Untere Straße und Neuburger Straße) keine Rechnungserstellung durchgeführt wurde.
Von Seiten der Gemeinde wurden bereits bei den Abrechnungen des BA I (Schulweg und Kirchweg) der Dorferneuerung keine Bepflanzungen abgerechnet, da diese Kosten als Verschönerungsmaßnahmen angesehen wurden, die nicht für den Straßenausbau notwendig sind. Eine Umlage im BA I erfolgte daher nicht.
Der Gemeinderat beschließt die Bepflanzungsmaßnahmen für die BA Il und III der Dorferneuerung als Verschönerungsmaßnahmen nicht mit umzulegen bzw. nicht bei den Erstattungsanträgen geltend zu machen.
Der Gemeinderat beschließt die Bepflanzungsmaßnahmen für die BA Il und III (Kosten 14.000€) der Dorferneuerung als Verschönerungsmaßnahmen nicht mit umzulegen bzw. nicht bei den Erstattungsanträgen geltend zu machen. - Kläranlage Egweil, Austausch von 2 Tauchmotorpumpen, Vorstellung des Angebots, Auftragsvergabe, Beratung und Beschluss
Es liegen 2 Angebote für die beiden neuen Tauchmotorpumpen für die Kläranlage vor.
Die Gemeinde Egweil vergibt den Auftrag für den Austausch von 2 Motortauchpumpen in der Kläranlage Egweil an die Fima Gebr. Peters, Ingolstadt.